Flüchtlinge

Urteil: Nicht jedem Syrer droht bei Rückkehr Verfolgung

13.12.2016

Nicht jeder anerkannte Flüchtling aus Syrien hat Anspruch darauf, für längere Zeit in Deutschland zu bleiben.

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 Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschieden. Ebenso wie schon das Oberverwaltungsgericht Schleswig halten in Deutschland auch die obersten bayerischen Verwaltungsrichter in vielen Fällen einen sogenannten subsidiären Schutz für syrische Flüchtlinge für ausreichend.

Ihr Aufenthalt in Deutschland ist damit lediglich für ein Jahr gesichert. Der in Ansbach sitzende VGH-Senat stellte sich damit hinter die Auffassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das Urteil dürfte Richtschnur für ähnlich gelagerte Asyl-Fälle im Bundesland Bayern werden.

In drei von vier Musterfällen wiesen die Richter die Klagen syrischer Flüchtlinge gegen die Entscheidung des Bundesamtes ab. In den am Dienstag veröffentlichten Urteilen heißt es, nicht jedem syrischen Flüchtling drohe allein wegen seines Asylantrags bei der Rückkehr in sein Heimatland die Verfolgung. Dennoch müsse jeder Fall individuell geprüft werden.
 

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