Neuer Rückschlag:
US-Gericht schränkt Trumps Einreiseverbot ein
08.09.2017
Auch Flüchtlinge mit Kontakten zu Resettlement-Agenturen sollen ins Land kommen dürfen.
Das juristische Tauziehen um das umstrittene Einreiseverbot für Bürger mehrheitlich muslimischer Länder in die USA geht weiter. Ein US-Berufungsgericht in San Francisco hat am Donnerstag (Ortszeit) den Umfang des für sechs Länder geltenden Stopps eingeschränkt. Die Regierung habe nicht überzeugend dargelegt, warum das Verbot auch für Angehörige wie Großeltern, Tanten oder Cousins gelten solle.
Die Regierung von US-Präsident Donald Trump habe den Begriff enger Familienbeziehungen bewusst zu eng ausgelegt, kritisierte das für den 9. Bundesgerichtsbezirk zuständige Gericht. Demnach sollten nur Eltern, Ehepartner, Verlobte, Kinder und Geschwister von bereits in den USA lebenden Personen einreisen dürfen. Das Berufungsgericht dehnte den Kreis der Berechtigten nun auf Großeltern, Enkel, Tanten, Onkel, Neffen, Nichten, Cousins und Cousinen aus.
Massiver juristischer Widerstand
Ins Land gelassen werden sollten nach der Entscheidung auch Flüchtlinge, wenn diese eine auf gutem Glauben beruhende Beziehung zu Einrichtungen zur Flüchtlingsansiedlung hätten. Die Entscheidung solle innerhalb von fünf Tagen in Kraft treten.
Trump hatte den Einreisestopp nach seinem Amtsantritt Ende Jänner verkündet, stieß dabei aber auf massiven juristischen Widerstand. Daraufhin musste er sein Dekret mehrmals abschwächen und Ausnahmen zulassen. Anfang Juli gab das von konservativen Richtern dominierte Oberste Gericht schließlich grünes Licht für das Dekret. Der Supreme Court stellte dabei aber klar, dass Menschen aus den betreffenden Ländern einreisen dürfen, wenn sie glaubwürdige Beziehungen in die USA nachweisen können. Der Einreisebann gilt für Bürger aus dem Iran, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien und dem Jemen.