Zum Teil
US-Gesundheitsreform verfassungswidrig
12.08.2011
Das Berufungsgericht kritisiert den Zwang zum Kaufer einer Versicherung.
Neuer Ärger für US-Präsident Barack Obama: Nach Ansicht eines Berufungsgerichts sind Teile seiner Gesundheitsreform verfassungswidrig. Die Richter in Atlanta (US-Staat Georgia) befanden am Freitag, dass US-Bürgern nicht per Gesetz der Erwerb einer Krankenversicherung vorgeschrieben werden dürfe. Sie bestätigten damit zum Teil die Entscheidung einer unteren Instanz, die allerdings die gesamte Reform für verfassungswidrig erklärt hatte.
Der Kongress habe mit dem Zwang zum Kauf einer Krankenversicherung seine Befugnisse überschritten, urteilten die Richter in Atlanta nach einem Bericht des US-Sender CNN. Ein anderes Berufungsgericht in Cincinnati (US-Staat Ohio) hatte jedoch erst im Juni entschieden, dass dieser Teil der Reform verfassungskonform sei. Damit ist es nun am Obersten Gerichtshof, eine endgültige Entscheidung zu treffen. Damit wird frühestens in der nächsten Sitzungsperiode des Supreme Court gerechnet, die im Oktober beginnt und im Juni 2012 endet.
Die Gesundheitsreform ist eine der bisher größten innenpolitischen Errungenschaften Obamas. Das Gesetz soll im Kern sicherstellen, dass auch etwa 30 Millionen bisher unversicherte Amerikaner künftig einen Versicherungsschutz haben. Die oppositionellen Republikaner wollen die Reform kippen und hoffen auf einen Sieg vor Gericht, weil die Chancen für eine Aufhebung des Gesetzes durch den Kongress gering sind.
Vor kurzem hatte der erbitterte Streit zwischen Republikanern und Demokraten um eine Anhebung der Schuldenobergrenze die Nation wochenlang in Atem gehalten.