US-Wahl

Was darf ein Präsident Donald Trump?

09.11.2016

Und für viele die noch wichtigere Frage: Was darf er nicht?

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Der US-Präsident vereint eine Machtfülle auf sich wie nur wenige andere Staatsoberhäupter moderner Demokratien. Ähnlich mächtig ist der Präsident in Frankreich, aber auch in Russland. Beide verfügen aber nicht über so umfängliche Ressourcen.

Nachdem der politisch unerfahrene Republikaner Donald Trump in den US-Wahlkampf einstieg, wurde häufig die Frage gestellt: Was darf der US-Präsident eigentlich - und was darf er nicht?

Fünf wichtige Punkte für den künftigen Herrn des Weißen Hauses:

- Der Präsident darf keine Kriege erklären - das tut der Kongress. Er darf aber sehr wohl Kampftruppen in fremde Länder entsenden, wenn es für die Sicherheit der Vereinigten Staaten nötig erscheint. In diesem Fall muss er den Kongress spätestens nach 90 Tagen um Zustimmung bitten.

- Der US-Präsident ist in Personalunion auch der Oberkommandierende der US-Streitkräfte, der größten Armee der Welt. Er ist der Einzige, der den Einsatz von Atomwaffen anordnen kann und über die Codes dazu verfügt. Allerdings könnten dies der Verteidigungsminister und der Stabschef unter bestimmten Umständen noch verhindern.

- Der US-Präsident kann Gesetze einbringen und auch von den beiden Parlamentskammern - Senat und Repräsentantenhaus - eingebrachte Gesetze per Veto verhindern. Dann kann er selbst wieder mit Zweidrittelmehrheit überstimmt werden. Kommt es zum Streit, hat der Präsident kein Recht, das Parlament aufzulösen und Neuwahlen auszurufen. Zwistigkeiten dürften sich aber in Grenzen halten, denn die Konservativen konnten bei der Wahl am Dienstag nicht nur die Mehrheit im Repräsentantenhaus verteidigen, sondern blieben überraschend auch im Senat stärkste Kraft.

- Der US-Präsident ernennt die obersten Richter, die einen großen Einfluss auf politische und gesellschaftliche Leitlinien haben. Allerdings müssen sie vom Senat abgesegnet werden.

- Der US-Präsident kann Gefangene begnadigen oder ihre Strafen mildern. Das gilt auch für die Todesstrafe.
 

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