Gesetzesentwurf

Utah will Hinrichtung durch Erschießen

11.03.2015

Der US-Staat will Todeskandidaten erschießen lassen.

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Im US-Staat Utah könnte künftig das Erschießen als Hinrichtungsmethode wieder eingeführt werden. Der Senat des Staats stimmte am Dienstag für einen Gesetzentwurf, der die Hinrichtung durch ein Erschießungskommando dann vorsieht, wenn die nötigen Medikamente für eine Giftinjektion nicht beschafft werden können. Angenommen wurde der Text mit 18 zu zehn Stimmen.

In Kraft treten kann er aber nur, wenn der republikanische Gouverneur Gary Herbert dem Vorstoß zustimmt. Wie er dazu steht, war zunächst unklar. Als Grund für die Regelung führte Herbert nach Medienberichten an, dass es zunehmend schwierig sei, die entsprechenden Substanzen für Giftspritzen zu erhalten.

Initiator des Vorstoßes ist der Republikaner Paul Ray, der die Erschießung für eine schnellere und humanere Variante der Hinrichtung hält als die Giftspritze. Bei einem Erschießungskommando ist nicht klar, wer letztlich tatsächlich der Todesschütze ist.

 In Utah gibt es bisher die Wahlmöglichkeit des Erschießens nur noch für Todeskandidaten, die vor Mai 2004 verurteilt wurden. Zuletzt war 1996 in Utah der verurteilte Kindermörder John Albert Taylor durch ein Erschießungskommando exekutiert worden. Nur Oklahoma als weiterer US-Staat sieht diese Hinrichtungsart noch für den Fall vor, dass die Giftinjektion verboten werden sollte.

Der Supreme Court der USA beschäftigt sich im kommenden Monat mit der Verfassungsmäßigkeit der Giftinjektion als Hinrichtungsmethode. Eine Reihe von qualvollen Hinrichtungen hatte zuletzt eine Debatte über die in den USA verwendeten Giftcocktails ausgelöst. Beim Tod durch die Giftspritze greifen die US-Behörden immer wieder auf kaum erprobte Mischungen zurück, weil sich europäische Pharmafirmen weigern, das zuvor eingesetzte Betäubungsmittel Pentobarbital zu liefern.

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