Die Frauen hatten gegen die Inhaftierung einer Aktivistin protestiert.
Wegen einer barbusigen Protestaktion in Tunesien sind eine deutsche und zwei französische Femen-Aktivistinnen nach Auskunft eines Anwalts zu vier Monaten Haft verurteilt worden. Die Frauen sollten "wegen unzüchtigen Verhaltens vier Monate und einen Tag" im Gefängnis verbringen, sagte einer ihrer Anwälte, Souheib Bahri, am Mittwoch in Tunis. Sie hatten Ende Mai vor dem Justizpalast in Tunis mit nacktem Oberkörper gegen die Inhaftierung einer anderen Femen-Aktivistin protestiert.
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Der in Tunesien begonnene Prozess gegen drei Aktivistinnen der Frauenrechtsorganisation Femen ist auf kommende Woche vertagt worden. Wie die Nachrichtenagentur AFP von den Verteidigern der Aktivistinnen erfuhr, vertagte das Gericht in der Hauptstadt Tunis den Prozess auf den 12. Juni. Bis dahin sollen die Angeklagten demnach weiter in Haft bleiben. Ihr Antrag auf Freilassung unter Auflagen sei abgelehnt worden, sagte der Rechtsanwalt Souheib Bahri.
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Der in Tunesien begonnene Prozess gegen drei Aktivistinnen der Frauenrechtsorganisation Femen ist auf kommende Woche vertagt worden. Wie die Nachrichtenagentur AFP von den Verteidigern der Aktivistinnen erfuhr, vertagte das Gericht in der Hauptstadt Tunis den Prozess auf den 12. Juni. Bis dahin sollen die Angeklagten demnach weiter in Haft bleiben. Ihr Antrag auf Freilassung unter Auflagen sei abgelehnt worden, sagte der Rechtsanwalt Souheib Bahri.
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Der in Tunesien begonnene Prozess gegen drei Aktivistinnen der Frauenrechtsorganisation Femen ist auf kommende Woche vertagt worden. Wie die Nachrichtenagentur AFP von den Verteidigern der Aktivistinnen erfuhr, vertagte das Gericht in der Hauptstadt Tunis den Prozess auf den 12. Juni. Bis dahin sollen die Angeklagten demnach weiter in Haft bleiben. Ihr Antrag auf Freilassung unter Auflagen sei abgelehnt worden, sagte der Rechtsanwalt Souheib Bahri.
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Der in Tunesien begonnene Prozess gegen drei Aktivistinnen der Frauenrechtsorganisation Femen ist auf kommende Woche vertagt worden. Wie die Nachrichtenagentur AFP von den Verteidigern der Aktivistinnen erfuhr, vertagte das Gericht in der Hauptstadt Tunis den Prozess auf den 12. Juni. Bis dahin sollen die Angeklagten demnach weiter in Haft bleiben. Ihr Antrag auf Freilassung unter Auflagen sei abgelehnt worden, sagte der Rechtsanwalt Souheib Bahri.
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Der in Tunesien begonnene Prozess gegen drei Aktivistinnen der Frauenrechtsorganisation Femen ist auf kommende Woche vertagt worden. Wie die Nachrichtenagentur AFP von den Verteidigern der Aktivistinnen erfuhr, vertagte das Gericht in der Hauptstadt Tunis den Prozess auf den 12. Juni. Bis dahin sollen die Angeklagten demnach weiter in Haft bleiben. Ihr Antrag auf Freilassung unter Auflagen sei abgelehnt worden, sagte der Rechtsanwalt Souheib Bahri.
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Der in Tunesien begonnene Prozess gegen drei Aktivistinnen der Frauenrechtsorganisation Femen ist auf kommende Woche vertagt worden. Wie die Nachrichtenagentur AFP von den Verteidigern der Aktivistinnen erfuhr, vertagte das Gericht in der Hauptstadt Tunis den Prozess auf den 12. Juni. Bis dahin sollen die Angeklagten demnach weiter in Haft bleiben. Ihr Antrag auf Freilassung unter Auflagen sei abgelehnt worden, sagte der Rechtsanwalt Souheib Bahri.
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Der in Tunesien begonnene Prozess gegen drei Aktivistinnen der Frauenrechtsorganisation Femen ist auf kommende Woche vertagt worden. Wie die Nachrichtenagentur AFP von den Verteidigern der Aktivistinnen erfuhr, vertagte das Gericht in der Hauptstadt Tunis den Prozess auf den 12. Juni. Bis dahin sollen die Angeklagten demnach weiter in Haft bleiben. Ihr Antrag auf Freilassung unter Auflagen sei abgelehnt worden, sagte der Rechtsanwalt Souheib Bahri.
Die Chefin der feministischen Organisation, Inna Schewtschenko, bezeichnete den Urteilsspruch als "politische Entscheidung". "Wir sind nach diesem sehr harten Urteil sehr wütend", sagte sie. Die Femen-Mitglieder würden ihre Aktionen in Tunesien "ausweiten und vervielfachen", kündigte Schewtschenko telefonisch aus Paris an. Das Land sei "diktatorisch".
Auch der französische Anwalt der Aktivistinnen, Patrick Klugman, nannte den Urteilsspruch "extrem hart". Es handele sich um "einen schweren Angriff auf die freie Meinungsäußerung", sagte Klugman.
Die Protestaktion der drei Frauen am 29. Mai richtete sich gegen die Inhaftierung der Femen-Aktivistin Amina Sboui. Die Tunesierin war am 19. Mai in Gewahrsam genommen worden, weil sie gegen eine Versammlung von Salafisten protestiert und auf eine Mauer nahe einem Friedhof in Kairouan das Wort Femen geschrieben hatte.