Die Gegner erwirken eine einstweilige Verfügung vor dem Berufungsgericht. Das Höchstgericht in Mexiko legalisiert indes Adoptionen. In Deutschland dürfen homosexuelle Lebenspartnerschaften bei der Erbschaftssteuer nicht benachteiligt werden.
Im US-Bundesstaat Kalifornien dürfen bis mindestens Dezember keine Homo-Ehen mehr geschlossen werden. Eine entsprechende einstweilige Verfügung hat am Montag ein US-Berufungsgericht in San Francisco erlassen. Bundesrichter Vaughn Walker hatte Anfang August das in einer Volksabstimmung beschlossene Verbot der Homo-Ehe aufgehoben und Trauungen von Homosexuellen ab Mittwoch wieder erlaubt.
Erfolg für Gegner der Homo-Ehe
Die jüngste Entscheidung ist
ein erster Erfolg für die Gegner der Homo-Ehe, die gegen das Urteil des
Bundesrichters Berufung eingelegt hatten. Das Berufungsgericht will in einer
Anhörung am 6. Dezember zunächst klären, ob die Gegner der Homo-Ehe
überhaupt das Recht haben, Walkers Entscheidung anzufechten. Bis dahin
dürfen keine gleichgeschlechtlichen Paare getraut werden. Die Gegner
der Homo-Ehe hoffen darauf, dass in letzter Konsequenz das von konservativen
Richtern dominierte US-Höchstgericht zu ihren Gunsten entscheiden wird.
Doch auch die Befürworter zeigten sich nicht unzufrieden mit der Entscheidung. So verwies einer der Anwälte von Lesben und Schwulen auf den relativ frühen Anhörungstermin in dem Verfahren. "Wir sind sehr erfreut, dass das Berufungsgericht die Bedeutsamkeit und Dringlichkeit dieses Falls erkannt hat", sagte Ted Boutrous. Man werde daher kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung ergreifen.
Betroffene enttäuscht
Die 31-jährige Thea Levin, die ihre
Partnerin Jess Gabbert heiraten will, äußerte sich jedoch enttäuscht. "Das
ist schon so oft passiert: Zuerst machen wir zwei Schritte nach vorne, dann
einen zurück", sagte sie. Scharfe Kritik an der Gerichtsentscheidung, mit
der die Rechte Homosexueller "einmal mehr mit Füßen getreten werden", kam
von der Organisation Equality California. "Doch wir sind optimistisch, dass
es letztlich eine für uns positive Gerichtsentscheidung geben wird", betonte
die Organisation, die sich für Homosexuellen-Rechte einsetzt.
Lesben und Schwule sehen sich durch das Verbot gleichgeschlechtlicher Eheschließungen diskriminiert. Gegner der Homo-Ehe argumentieren, dass die Ehe heterosexuellen Paaren vorbehalten bleiben solle, weil sie "einem vitalen Interesse der Gesellschaft" diene. Ehen sollten "stabile und dauerhafte Zusammenschlüsse sein, um auf verantwortungsvolle Weise die kommenden Generationen hervorzubringen und großzuziehen", hieß es in der Klage gegen die Zulassung der Homo-Ehe.
Im Mai 2008 hatten die obersten Richter in San Francisco schwulen und lesbischen Paaren in Kalifornien die Erlaubnis zum Heiraten erteilt. Bei einem Referendum im November 2008 hatten 52 Prozent der Wähler dann gegen die Homo-Ehe gestimmt. Das daraufhin erlassene staatliche Verbot hatte Richter Walker am 4. August für verfassungswidrig erklärt, da es die Rechte von Schwulen und Lesben einschränke. Zwischen Mai und November 2008 hatten in Kalifornien rund 18.000 homosexuelle Paare den Bund fürs Leben geschlossen. Derzeit ist die Homo-Ehe lediglich in den Bundesstaaten Connecticut, Iowa, Massachusetts, New Hampshire und Vermont sowie in der Hauptstadt Washington erlaubt. Eine Entscheidung des US-Höchstgerichts wäre für alle Bundesstaaten verbindlich.
Mexiko legalisiert Adoptionen
In Mexiko hat das Höchstgericht
indes sogar Adoptionen für homosexuelle Paare erlaubt. Die Richter votierten
am Montag mit neun zu zwei Stimmen für die Regelung in der Hauptstadt Ciudad
de Mexico und wiesen damit einen Antrag der Staatsanwaltschaft zurück. Wenn
gleichgeschlechtlichen Paaren die Eheschließung erlaubt werde, müssten sie
folgerichtig auch Kinder adoptieren dürfen, erklärte das Gericht. Der
Oberste Gerichtshof hatte vor wenigen Tagen bereits die Homo-Ehe in der
mexikanischen Hauptstadt gebilligt. Die Regelung gilt zwar nur in Ciudad de
Mexico, alle Bundesstaaten müssen dort geschlossene Ehen und genehmigte
Adoptionen von Schwulen und Lesben aber anerkennen.
Deutschland: Keine Nachteile für homosexuelle Erben
Homosexuelle
Lebenspartnerschaften dürfen in Deutschland gegenüber Ehepaaren bei der
Erbschaftssteuer nicht benachteiligt werden. Dies sei verfassungswidrig,
entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag bekanntgegebenen
Beschluss. Die Schlechterstellung beim persönlichen Freibetrag und beim
Steuersatz sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3
Grundgesetz unvereinbar.
Die Privilegierung der Ehegatten gegenüber den Lebenspartnern im Recht des persönlichen Freibetrags lasse sich nicht allein mit Verweisung auf den besonderen staatlichen Schutz von Ehe und Familie rechtfertigen. Lebenspartner lebten "wie Ehegatten in einer auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft". Auch hätte die Erwartung, den gemeinsamen Lebensstandard im Falle des Todes eines Lebenspartners halten zu können.
Das Verfassungsgericht gab den Verfassungsbeschwerden eines Mannes und einer Frau statt, deren jeweilige Lebenspartner 2001 und 2002 verstorben waren. Nach dem Gesetzentwurf der deutschen Regierung zum Jahressteuergesetz 2010 ist ohnehin eine vollständige Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht beabsichtigt. Der Gesetzgeber muss nun jedoch eine verfassungskonforme Regelung für Altfälle schaffen.