Vorzeitige Haftentlassung
Antrag Chodorkowskis zurückgewiesen
06.06.2011
Ein Gericht erklärte den Antrag des Kremlkritikers für unzulässig.
Ein russisches Gericht hat einen Antrag des inhaftierten früheren Ölunternehmers und Kremlkritikers Michail Chodorkowski auf vorzeitige Haftentlassung als formell unzulässig abgelehnt. Das Gericht habe "unzureichende" Dokumente für den Antrag erhalten und könne aufgrund der vorliegenden Unterlagen keine Entscheidung treffen, sagte eine Gerichtssprecherin in Moskau am Montag der russischen Nachrichtenagentur Interfax.
Chodorkowski und sein ebenfalls inhaftierter Geschäftspartner Platon Lebedew hatten vergangene Woche die Aussetzung ihrer Reststrafe mit dem Hinweis beantragt, dass sie bereits Hälfte ihrer Strafen verbüßt hätten. Nach russischem Recht ist eine vorzeitige Entlassung möglich.
Chodorkowski, Ex-Chef des inzwischen zerschlagenen Ölkonzerns Yukos, wurde 2005 wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt, in einem zweiten Prozess wegen Betrugs noch einmal zu sechs Jahren. Seine Gesamtstrafe wurde im Mai in einem Berufungsverfahren um ein Jahr auf 13 Jahre verringert. Er muss damit bis 2016 in Haft bleiben.