Es droht Veurteilung
Wegen IS-Bilder: "Faschistin" Le Pen droht Strafverfahren
28.02.2017Ausschuss von EU-Parlament für Aufhebung von Le Pens Immunität.
Der Rechtsausschuss des EU-Parlamentes hat mit großer Mehrheit dafür gestimmt, die Immunität der französischen Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen aufzuheben. Wie aus Parlamentskreisen am Dienstag verlautete, sprachen sich 18 Abgeordnete dafür aus, während drei dagegen waren. Hintergrund des Schrittes ist ein Strafverfahren gegen die Rechspopulistin in ihrem Heimatland.
Die Ermittler werfen ihr vor, im Jahr 2015 auf Twitter Fotos von Gewalttaten der Extremistenmiliz IS gepostet zu haben. Die Verbreitung von Gewaltbildern ist in Frankreich eine Straftat, die mit drei Jahren Haft und 75.000 Euro geahndet werden kann. Die parlamentarische Immunität hat Le Pen bisher vor der Strafverfolgung geschützt.
Die Politikerin selbst war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Der Vizechef ihrer Partei, Florian Philippot, verteidigte aber ihr Vorgehen. Man müsse den Schrecken des Islamismus zeigen, um ihn zu bekämpfen, sagte er der Nachrichtenagentur Reuters. Le Pen hatte etwa ein Bild gepostet, das die Enthauptung des US-Journalisten James Foley zeigt.
Der Rechtsausschuss stimmte über ihre Immunität auf Antrag der französischen Justiz ab. Die Entscheidung muss noch vom gesamten Parlament gebilligt werden, womit in dieser Woche gerechnet wird. Le Pen selbst argumentiert, die Ermittlungen gegen sie müssten bis nach der Wahl auf Eis gelegt werden. Umfragen zufolge dürfte sie aus dem ersten Wahlgang im April als Siegerin hervorgehen und im zweiten Durchgang im Mai dann gegen Mitbewerber Fracçois Fillon oder Emmanuel Macron verlieren.
Le Pen verliert Prozess um Bezeichnung als "Faschistin"
Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen ist mit einer Beschwerde gegen die Bezeichnung als "Faschistin" endgültig gescheitert. Das höchste französische Gericht bestätigte am Dienstag den Freispruch des Linkspolitikers Jean-Luc Melenchon vom Vorwurf der Beleidigung.
Melenchon hatte 2012 während des Präsidentschaftswahlkampfes im Fernsehen gesagt: "Warum glauben Sie, dass das französische Volk das einzige Volk sein soll, das eine Faschistin an der Spitze haben will?"
Die Aussage habe die Grenzen der freien Meinungsäußerung nicht überschritten, hieß es in der Entscheidung des Kassationsgerichts. Es wies damit Le Pens Rechtsmittel gegen ein Urteil des Pariser Berufungsgerichts aus dem Oktober 2015 zurück.