Shitstorm gegen Gastronomen
Wegen Verschleierung: Wirt wirft Muslima aus Lokal
15.09.2016
Seit dem Vorfall wird er als „Rassist“ und „Hitlers Nachfolger“ beschimpft.
Über diesen Fall spricht derzeit ganz Deutschland. Ein Gastronom aus Bielefeld geriet jetzt unverhoffter Weise ins Kreuzfeuer der Kritik. Weil er eine Muslima des Lokals verwies, wurde Christian Schulz (58) aus Bielefeld jetzt Opfer eines Shitstorms. Dabei wurde er unter anderem als „Rassist“ und „Hitlers Nachfolger“ tituliert. Der Grund für den Rausschmiss: Die Frau trug einen Nikab, also einen muslimischen Gesichtsschleier.
Wirt sorgte sich um seine Gäste
Der Wirt selbst fühlt sich selbst als Opfer und verteidigt seine Aktion. Er hatte Sorge um das Wohl der Gäste, beteuert der 58-Jährige gegenüber dem Westfalenblatt.
„Die war völlig schwarzgekleidet und komplett verschleiert. Nur die Augen konnte man sehen“, so der Wirt gegenüber der Zeitung. „Ich weiß, dass viele Gäste ein mulmiges Gefühl bekommen, wenn komplett verschleierte Frauen in der Nähe sind“, so der Gastronom weiter.
Muslima weigerte sich, Schleier abzunehmen
Mehrmals versuchte Schulz, die Frau davon zu überzeugen, den Schleier aus Rücksicht gegenüber den anderen Gästen abzunehmen. Wenig verwunderlich weigerte sich diese und reagierte gereizt: „Sie haben wohl eine Textilallergie. Ich behalte den Schleier auf. Das verlangt mein Glaube“, soll die aufgebrachte Muslima gesagt haben, das berichtet zumindest der Gastronom. Als die Situation zu eskalieren drohte, zog der Wirt die Reißleine und warf die empörte Musilma aus seinem Lokal.
Rachefeldzug mit Fakeprofilen auf Facebook
Was folgte, war ein regelrechter Rachefeldzug gegen den Wirt in den sozialen Medien. Auf Facebook wurde Schulz nur wenige Stunden nach dem Vorfall Opfer eines regelrechten Shitstorms. Die Kommentare stammten dabei größtenteils von Profilen, die erst kurz zuvor erstellt worden waren. Man unterstellte dem Wirt unter anderem, ein Rassist zu sein. Diesen Vorwurf ließ Schulz jedoch nicht auf sich sitzen und holte jetzt wiederum zum Gegenschlag aus: „Wir beschäftigen Menschen aus der ganzen Welt, aus Ghana, der Türkei, Ägypten, der Ukraine, Polen, Pakistan, Portugal.” Mit Vorurteilen gegenüber anderen Ethnien hätte er nichts am Hut, er sei ein weltoffener Mensch, so der Gastronom.
Rausschmiss ist rechtens
Strafrechtlich war der Rausschmiss im Übrigen rechtens. Zwar dürfe kein Wirt einen Gast aufgrund seiner Hautfarbe oder Religion den Einlass verbieten, radikale Symbole - dazu gehört nach deutschem Recht auch die Vollverschleierung - muss ein Gastronom jedoch nicht dulden.