Unfassbare Geschichte
Weil er Tauben fütterte, verlor er seine Wohnung
08.12.2016
Wer in nächster Zeit an seinem Fenster Vögel füttern will, sollte sich mit dem Vermieter kurzschließen.
Wenn ein Mieter von seiner Wohnung aus immer wieder Tauben füttert, kann das zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags führen: Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Nürnberg ist nun rechtskräftig, wie die Justizpressestelle am Donnerstag mitteilte.
Der Mieter hatte mehrmals am Tag von einem Fenster seiner Nürnberger Wohnung aus rund 30 Tauben gefüttert - obwohl sein Vermieter und seine Nachbarn ihn wiederholt aufgefordert hatten, dies zu lassen. Das Gericht war überzeugt, dass dadurch der Hausfrieden nachhaltig gestört worden sei. Nach dem Urteil vom April hatte der Mieter zunächst Berufung eingelegt. Diese zog er nun zurück, nachdem das Landgericht Nürnberg-Fürth auf die mangelnden Erfolgsaussichten hingewiesen hatte.