Frankreich
200 Jahre altes Gesetz ließ Hochzeit platzen
31.12.2010
Der veraltete Zivil-Artikel sieht ein Einspruchsrecht der Eltern vor.
Ein fast vergessenes Gesetz aus dem Jahr 1803 hat die Hochzeit eines jungen französischen Liebespaars verhindert. Die Eltern des Ehemanns in spe legten unter Berufung auf einen mehr als 200 Jahre alten, aber noch gültigen Zivilrecht-Artikel Einspruch gegen die Vermählung ihres Sohnes ein. Die bereits zur Trauung angereisten Gäste konnten nur die Verlobung des Paars feiern. Einige von ihnen kamen extra aus China, dem Heimatland der Braut.
Spionage-Verdacht
Den Eltern des Mannes waren Zweifel an den Heiratsmotiven der zukünftigen Schwiegertochter gekommen. Ihr wurde zunächst vorgeworfen, nur auf eine Aufenthaltsberechtigung aus zu sein, mittlerweile soll sie sogar verdächtigt werden, als chinesische Spionin zu arbeiten. Kurz vor Weihnachten verwarf ein Gericht in Grenoble allerdings den Einspruch. Das junge Paar kann nun einen zweiten Anlauf wagen, die Hochzeitsringe hat es sich bereits angesteckt.
Das Einspruchrecht der Eltern gegen eine Hochzeit war im März 1803 unter dem späteren Kaiser Napoleon Bonaparte gesetzlich verankert worden. Es sollte vor allem Eheschließungen unter Blutsverwandten verhindern. Schon damals wurde allerdings festgelegt, dass nur die Justiz die Heirat endgültig verhindern kann.