In der Türkei
21-Jähriger starb an Methanolvergiftung
01.04.2009
Die Klassenfahrt endete tödlich, offenbar wegen selbstgebranntem Schnaps. Zwei weitere Männer liegen noch im Koma. Die Eltern einer beteiligten Schülerin haben in der Türkei Anzeige erstattet.
Eine Methanolvergiftung ist die Ursache für den Tod eines 21 Jahre alten Lübecker Schülers, der am vergangenen Donnerstag in der Türkei nach einem Trinkgelage gestorben war. Dies habe die Obduktion des Leichnams am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) ergeben, berichtete die Staatsanwaltschaft Hamburg am Mittwoch. Die Rechtsmedizin des UKE war in Amtshilfe für die Lübecker Staatsanwaltschaft tätig geworden. Der junge Mann hatte zwei Promille hochtoxisches Methanol im Blut. Bereits 0,2 Promille Methanol können tödlich sein, betonte ein Sprecher der Behörde.
Hochgiftiger Stoff in selbst gebranntem Schnaps
Methanol kann in
selbst gebranntem Schnaps vorkommen, wenn der Alkohol nicht verdampft. Die
Substanz ist extrem giftig, weil sie in der Leber zu dem Zellgift
Formaldehyd und dann zu Ameisensäure oxidiert. Besonders die Sehnerven
werden durch Methanolkonsum geschädigt. Vergiftungen äußern sich in
Schwindel, Kopfschmerzen, Rausch, Übelkeit, Sehstörungen, Bewusstlosigkeit
und Atemstillstand.
Schaps aus Markt gekauft
Der Jugendliche gehörte zu einer
Schülergruppe des Berufsbildungswerkes Lübeck, die auf Klassenfahrt im
türkischen Ferienort Kemer waren. Sieben von ihnen hatten trotz eines
Verbots des Lehrers hochprozentigen Schnaps auf einem Markt gekauft und ihn
im Hotel getrunken. Der 21-Jährige war daraufhin in seinem Hotelzimmer an
der türkischen Mittelmeerküste gestorben. Zwei weitere junge Männer liegen
seither im Koma. Vier junge Leute sind auf dem Weg der Besserung und sollen
bald aus dem Krankenhaus entlassen werden.
Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung
Die Eltern
einer beteiligten Schülerin haben in der Türkei bereits Anzeige wegen
Verdachts der gefährlichen Körperverletzung erstattet. Die Anzeige richtet
sich gegen eine oder mehrere unbekannte Personen.