Lebenslang statt Tod
28 Jahre verhandelt - Todesstrafe aufgehoben
18.02.2008
Der geistig behinderte Mörder muss in den USA nun lebenslang in Haft.
Nach 28 Jahre langen Verhandlungen hat ein Gericht im US-Bundesstaat Texas die Todesstrafe für einen geistig behinderten Mörder endgültig in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt. Die Todesstrafe gegen den 51-jährigen John Paul Penry war zuvor dreimal bestätigt, aber jeweils kurz vor der Vollstreckung wieder aufgehoben worden, wie Penrys Unterstützer am Montag auf einer Internetseite berichteten.
Mordwaffe: Schere
Penry hat 1979 eine junge Frau sexuell
belästigt und anschließend mit Scherenstichen getötet. Diese Fakten bestritt
die Verteidigung nie. Jedoch bescheinigten mehrere Gutachten, dass der
Angeklagte nicht für seine Taten verantwortlich gemacht werden könne, da er
geistig auf dem Niveau eines Sechsjährigen sei.
Zweimal zum Tode verurteilt
Dennoch verurteilte ein Gericht Penry
1980 zum Tode. Wenige Stunden vor der Hinrichtung 1990 entschied der Oberste
Gerichtshof der USA jedoch, die Strafe zunächst aufzuheben, um den geistigen
Zustand Penrys erneut zu untersuchen. Doch auch im zweiten Prozess wurde der
Mann zum Tode verurteilt. Im Jahr 2000 stoppte der Oberste Gerichtshof mit
der gleichen Begründung wie zehn Jahre zuvor die Vollstreckung der
Todesstrafe erneut. Dennoch organisierte die Staatsanwaltschaft einen
dritten Prozess, der wieder mit einem Todesurteil endete. Dieses Urteil hob
jedoch ein Berufungsgericht in Texas auf.
Pychisch krank oder nicht?
Nun einigten sich Anklage und
Verteidigung. Penry gestand den Mord erneut, verzichtete auf eine
Haftentlassung und erklärte sich entgegen anderslautender Gutachten für
geistig gesund. Damit konnte die Anklage ihr Gesicht wahren und stimmte
einer Verlegung Penrys aus dem Todestrakt in eine Abteilung für psychisch
Erkrankte zu.