USA
8-Jähriger könnte lebenslängliche Haft bekommen
17.12.2008
Die US-amerikanische Justiz steht vor einem Problem: Soll der unter Doppelmordverdacht stehende Bub nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angeklagt werden?
Was tun mit einem Achtjährigen, der ein Doppelmörder sein soll? Diese Frage versuchen derzeit im Osten des US-Bundesstaats Arizona Richter, Anklage und Verteidigung, aber auch Sachverständige zu lösen. Der Bub wird verdächtigt, Anfang vergangenen Monats seinen Vater und dessen Freund und Kollegen erschossen zu haben.
Anklage nach Erwachsenenstrafrecht?
In Arizona können schon
Achtjährige für strafmündig erklärt und nach Erwachsenenstrafrecht angeklagt
werden. Fachleute wenden dagegen ein, Kinder dieses Alters seien geistig
noch längst nicht so weit und könnten zumeist die Endgültigkeit des Todes
und die Konsequenzen des Tötens gar nicht erfassen.
Opfern soll Gerechtigkeit zu Teil werden
Die Staatsanwaltschaft
in der kleinen Gemeinde St. Johns steckt in der Zwickmühle. Sie räumt in
Gerichtsakten ein, dass das Jugendstrafsystem nur schlecht auf einen
Drittklässler eingerichtet ist. Die Behörden wollen nicht ein Kind
strafrechtlich verfolgen, dass vielleicht nicht in den normalen Rahmen
passt. Sie wollen aber auch, dass den Opfern Gerechtigkeit zuteil wird. Und
dass das "zarte Alter" des Buben berücksichtigt wird.
Wohlüberlegte Tat
Der Polizei zufolge soll das Kind geplant
und wohlüberlegt mit einem Kleinkalibergewehr auf seinen 29-jährigen Vater
und dessen zehn Jahre älteren Kollegen geschossen haben, als diese am 5.
November von der Arbeit heimkamen. In einer Vernehmung gab der Buben zu,
mindestens zwei Schüsse auf jeden abgefeuert zu haben. Sein Anwalt hält das
Geständnis aber nicht für gerichtsverwertbar, weil kein Elternteil oder
Rechtsbeistand anwesend war.
Bub war Opfer von häuslicher Gewalt
Außerdem sagte der Bub
bei der Polizei aus, dass seine Stiefmutter ihn am Abend vor den Schüssen
fünfmal geschlagen habe, weil er Papiere aus der Schule nicht mit
heimgebracht hatte. Laut Unterlagen der Staatsanwaltschaft hatte er auf
einer Strichliste gezählt, wie oft er geschlagen wurde, und geschworen, das
1.000. Mal solle das letzte Mal sein.
Richter Michael Roca hat kürzlich das Verfahren so lange ausgesetzt, bis Sachverständigengutachten vorliegen. Die Staatsanwaltschaft hat einen Deal vorgeschlagen, dem zufolge der Fall nicht vor ein Erwachsenengericht käme. Anwalt Benjamin Brewer denkt darüber nach. Über Einzelheiten wollten sich beide Seiten nicht äußern.
Ein vergleichbarer Fall ist in den USA in den vergangenen Jahren nicht vorgekommen. 2000 hatte ein Sechsjähriger in Michigan mit einer Waffe, die er zu Hause gefunden hatte, in der Schule auf einen Erstklässler geschossen. Die Staatsanwaltschaft sah von einer Anklage ab, weil er jünger als sieben Jahre und damit nicht strafmündig sei. Andere Staaten setzen die Altersgrenze bei sechs, bei acht oder bei zehn Jahren.
Lebenslange Haftstrafe möglich
Wird der Bub in Arizona von
einem Jugendgericht verurteilt, könnte er bis zum Alter von 18 Jahren
eingesperrt werden. Brewer fürchtet, dass es nach Erwachsenenstrafrecht
lebenslänglich sein könnte.
Seit seiner Festnahme befindet sich der Achtjährige im Jugendgewahrsam. Nach Auskunft seiner Mutter, die er über Thanksgiving für 48 Stunden besuchen durfte, ist er getrennt von anderen untergebracht. In den Jugendstrafanstalten Arizonas ist der jüngste Insasse derzeit elf Jahre alt. Das Durchschnittsalter liegt bei 15 Jahren.