Für den Anwalt der "Mörderin mit dem Engelsgesicht" ist seine Mandantin unschuldig.
Im Prozess um den brutalen Sex-Mord an einer britischen Austauschstudentin im italienischen Perugia hat die Verteidigung auch die zweite Hauptangeklagte für unschuldig erklärt. Die Anklage gegen Amanda Knox, der "Mörderin mit dem Engelsgesicht" basiere allein auf Indizien, das Wort "wahrscheinlich" habe den gesamten Prozess durchzogen, sagte der Verteidiger der 22-jährigen US-Studentin in seinem Schlussplädoyer.
Halbnackte Tote
Er warf den Medien vor, die junge Studentin in
ihren Sensationsberichten vorverurteilt zu haben. Zuvor hatte sich schon der
Anwalt des Mitangeklagten Rafaelle S. von der Unschuld seines Mandanten
überzeugt gezeigt. Raffaele S. und seine damalige Freundin sind des
Mordes an der 21-jährigen Meredith K. angeklagt. Die junge Britin war am 2.
November 2007 halbnackt und mit durchschnittener Kehle in der Wohnung
gefunden worden, die sie gemeinsam mit der US-Studentin und zwei
Italienerinnen in der Universitätsstadt Perugia bewohnte.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft wurde sie getötet, weil sie sich weigerte, bei Sexspielen mitzumachen. Laut Anklage sollen Amanda K. und Raffaele S. unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen die Britin erstochen haben, während sie von einem weiteren jungen Mann, Rudy G., festgehalten wurde. Die Anklage fordert für beide lebenslange Haft.
Lasziver Hüftschung
Verteidiger Vedova warf den
italienischen Ermittlern vor, sie seien wegen einer aufreizenden Geste der
jungen Amerikanerin gegen sie eingenommen. Hätte K. während der
Untersuchungen am Tatort zu einem Zeitpunkt nicht lasziv ihre Hüfte
geschwungen, "säße sie jetzt nicht hier", sagte Vedova. Nach seinen Worten
gelang es der Anklage auch nicht, das angebliche Motiv "Hass" klar zu
belegen. Die 22-jährige in Schwarz gekleidete Studentin verfolgte das
Plädoyer ohne sichtliche Gefühlsregungen, während ihre Eltern mit Hilfe
eines Übersetzers gebannt mithörten.
Wegen Beteiligung an dem Mord wurde der Mitangeklagte Rudy G. bereits zu 30 Jahren Haft verurteilt. Er hatte auf unschuldig plädiert. Nach Auffassung des Verteidigers von Raffaele S. weist alles darauf hin, dass G. den Mord allein begangen habe.