Mordverdacht
Aufregung um Sterbehilfe in GB
07.10.2009
Ein 74-Jähriger steht nach einer misslungener Selbsttötung unter Mordverdacht.
In Großbritannien sorgen erneut zwei Fälle von Sterbehilfe für Aufsehen. Ein todkranker Geologe wurde laut Bericht der Tageszeitung "The Times" in der südenglischen Grafschaft Somerset von der Polizei festgenommen und verhört, meldet Kathpress am Mittwoch. Der an Knochenkrebs erkrankte 79-jährige William Stanton und seine 74-jährige Frau Angela wollten sich gemeinsam ersticken, weil sie nach 52 Jahren Ehe nicht voneinander getrennt werden wollten. Stanton überlebte und steht nun nach dem Tod seiner Frau unter Mordverdacht.
Mordanklage
Der Mann wurde gegen Kaution aus der
Untersuchungshaft entlassen. Nun muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob
er wegen Mordes angeklagt wird. Die Entscheidung könnte zu einem
Präzedenzfall für die britische Justiz werden.
Patientenverfügung
Für Schlagzeilen sorgt auch ein zweiter
Fall in der ostenglischen Grafschaft Norfolk. Eine 26-jährige hatte sich im
September 2007 mit Suizid-Absicht vergiftet und danach einen Krankenwagen
gerufen. Weil sie den behandelnden Ärzten eine Patientenverfügung vorhielt,
die nur eine Schmerzlinderung erlaubte, ließen diese sie sterben. Ein
Untersuchungsrichter hatte in der vergangenen Woche geurteilt, die Ärzte
hätten richtig gehandelt. Die psychisch gestörte Frau hatte schon zuvor
mindestens neunmal versucht, sich mit Gift zu töten, war aber immer wieder
von Ärzten gerettet worden.
Der katholische Erzbischof von Cardiff, Peter Smith, sagte nun, Ärzte, die Menschen aufgrund einer Patientenverfügung sterben lassen, könnten gegen das Gesetz handeln. Dies gelte vor allem bei Patienten mit psychischen Problemen; sie seien möglicherweise gar nicht in der Lage, über ihre eigene Situation zu urteilen. Eine Patientenverfügung könne so als Hilfsmittel zum Selbstmord benutzt werden.
Zurechnungsfähigkeit
In einem Leitfaden zum britischen
Zurechnungsfähigkeitsgesetz von 2005 heißt es relativ vage, Ärzte und
Pflegepersonal sollten Suizidabsichten berücksichtigen. Die katholische
Kirche fordert jedoch eine weitere Klärung der Richtlinien, wonach eine
Patientenverfügung bei Suizidabsicht
definitiv außer Kraft gesetzt würde.
Sterbehilfe
Erst Ende September hatte der Leiter der britischen
Anklagebehörde, Keir Starmer, neue Richtlinien zur Sterbehilfe verkündet.
Sie sollen regeln, unter welchen Umständen Helfer beim Suizid in der Praxis
strafrechtlich verfolgt werden. Die Behörde reagierte damit auf ein jüngst
ergangenes Urteil. Die an Multipler Sklerose erkrankte Debbie Purdy hatte
vor Gericht eine Klärung der Frage erstritten, ob ihr Ehemann verfolgt
würde, wenn er sie in eine Schweizer Sterbeklinik begleitet.
Bei der Neuregelung handle es sich jedoch nicht um eine Gesetzesänderung, hieß es. Es gehe hauptsächlich um die "Motivation" zur Sterbehilfe. Wenn nicht aus Mitgefühl gehandelt werde, gebe es weiterhin eine strafrechtliche Verfolgung. Als weitere Kriterien bei der Entscheidung über juristische Folgen für den Sterbehelfer nannte Starmer unter anderem das Alter, den Gesundheitszustand und den geistigen Zustand des Patienten. Auch müsse untersucht werden, ob jemand einen finanziellen Vorteil aus dem Tod des Patienten ziehe.