Sterbehilfe

Behinderter Australier durfte verhungern

21.09.2009

Der 49-jährige Querschnittsgelähmte hatte erkämpft, dass seine Pfleger Sterbehilfe leisten dürfen.

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Fünf Wochen nach einem Grundsatzurteil in seinem Sinne ist ein querschnittsgelähmter Australier gestorben. Dies teilte der Anwalt des 49 Jahren alten ehemaligen Börsenmaklern Christian Rossiter am Montag mit. Ein Gericht in Perth im Südwesten Australiens hatte ihm das Recht zugesprochen, im Pflegeheim verhungern zu dürfen. Rossiter hatte erstritten, dass die Pfleger in dem Heim nicht bestraft werden, wenn sie auf seine Bitte hin die künstliche Ernährung einstellen.

Rechtsanwalt John Hammond betonte, Rossiter habe vor dem Urteil seine Pfleger mindestens 40 Mal gebeten, seine künstliche Ernährung mit einer Magensonde einzustellen, bevor das Gericht in seinem Sinne entschieden habe. In Australien dürfen Patienten zwar lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen, wer ihnen aber dabei hilft zu sterben, macht sich strafbar und kann mit lebenslanger Haft bestraft werden

"Lebende Hölle"
Der ehemalige Börsenmakler hatte sich bei einem Autounfall im Jahr 2004 die Wirbelsäule gebrochen und war seit einem Sturz im vergangenen Jahr spastisch gelähmt. Er konnte sich weder die Nase putzen noch die Tränen aus den Augen wischen, sein Leben beschrieb er selbst als "lebende Hölle".

Im August schließlich entschied ein Richter, dass das Personal des Pflegeheims in Perth, in dem der 49-Jährige lebte, nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werde, wenn es die künstliche Ernährung dem Wunsch des Patienten gemäß einstelle.

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