Deutsches Gericht
Mit BH oder ohne? Arbeitgeber entscheidet
12.01.2011
Der Arbeitgeber darf auch über die Länge der Fingernägel bestimmen.
In Deutschland sorgt eine Entscheidung des Landesgerichts Köln für Aufsehen: Demnach dürfen Arbeitgeber bestimmen, ob ihre Mitarbeiterinnen BHs tragen müssen.
Der Arbeitgeber darf außerdem über die Länge der Fingernägel bestimmen - nicht jedoch über die Farbe. Männlichen Mitarbeitern darf wiederum nicht vorgeschrieben werden, bei Haarfärbungen nur natürlich wirkende Farben zu tragen.
Persönlichkeitsrecht nicht beeinträchtigt
Das Persönlichkeitsrecht würde durch diese Regel nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt, so das Gericht laut einem Bericht des Nachrichtenprotals tz-online.de. Das Verfahren drehte sich um eine Gesamtbetriebsvereinbarung eines Sicherheitsunternehmens, das Fluggastkontrollen durchführt, die strenge Richtlinien für das Outfit der Angestellten enthält. Diese sind nach Ansicht der Richter gerechtfertigt. Die Vorschriften würden dem Schutz der vom Arbeitgeber gestellten Dienstkleidung sowie einem angemessenen Erscheinungsbild dienen.