Kind vernachlässigt
Bub starb weil Mutter auf Urlaub fuhr
14.04.2009
Die Frau war nach Spanien gefahren und hatte ihrer 17-jährigen Tochter die Pflege ihres schwerstbehinderten Sohnes überlassen. Der Bub starb offenbar an Vernachlässigung.
Nach dem Tod eines neunjährigen schwerstbehinderten Buben im Kreis Euskirchen in Deutschland ist die alleinerziehende fünffache Mutter festgenommen worden. Der 34-jährigen Frau aus Bad Münstereifel wird ebenso fahrlässige Tötung vorgeworfen wie ihrer 17 Jahre alten Tochter und einem 27 Jahre alten Bekannten, die gleichfalls vorläufig festgenommen wurden. Zwar könne ein Gewaltverbrechen ausgeschlossen werden, möglicherweise ist der Tod des Kindes aber auf mangelhafte Versorgung zurückzuführen.
Bub starb im Krankenhaus
Rettungskräfte und Polizei waren den
Angaben zufolge am Sonntagnachmittag zu einer Wohnung im Stadtteil Ohlerath
von Bad Münstereifel gerufen worden. Dort trafen sie zwei fünf und 17 Jahre
alte Schwestern sowie deren drei- und neunjährige Brüder an. Der ältere Bub
war bereits in einem lebensbedrohlich schlechten Zustand und starb kurz nach
seiner Einlieferung in ein Krankenhaus. Eine Obduktion der Leiche am
Montagvormittag ergab zwar keine Gewalteinwirkung, doch fanden die Ermittler
Hinweise auf mangelhafte Versorgung des Kindes.
17-Jährige sollte Schwerstbehinderten versorgen
Laut Polizei
bedurfte der Bub wegen der körperlichen und geistigen Schwerbehinderung
ständiger Pflege. Dennoch sei seine Mutter Anfang April mit einem weiteren,
zehnjährigen Sohn zu einer Reise ins Ausland aufgebrochen. Die Betreuung der
Kinder sollte in dieser Zeit die 17-jährige Tochter übernehmen, die damit
laut Polizei aber völlig überfordert war. In ihrer Not wandte sich die
Jugendliche an den 27-jährigen Bekannten der Mutter. Dieser half ihr zwar
zeitweise bei der Versorgung der Kinder. Die Pflege des schwerstbehinderten
Neunjährigen überließ der Mann aber offenbar ganz dem Mädchen.
Mutter verhaftet
Nach ihrer Rückkehr aus dem Ausland am Sonntag
wurde die Mutter dann festgenommen, anschließend auch die Tochter und der
Bekannte. Die übrigen Kinder der Familie wurden dem Jugendamt in Obhut
gegeben. Ob die Behörde schon früher Hinweise auf Probleme in der Familie
hatte, war zunächst unklar.