Von Gehalt abgezogen
Chef stoppte Klobesuche der Angestellten
22.01.2010
Deutsches Arbeitsgericht entschied: Lange Toilettenbesuche kein Grund für Gehaltskürzungen.
Häufige Toilettenbesuche rechtfertigen in Deutschland keine Gehaltskürzung. Das hat das Arbeitsgericht Köln entschieden. In dem Fall hatte der Inhaber einer Anwaltskanzlei festgestellt, dass einer seiner Anwälte vom 8. bis zum 26. Mai 2009 insgesamt 384 Minuten auf der Toilette verbracht hatte. Der Chef hatte die Pausen offenbar mit der Stoppuhr verfolgt.
Verdauungsstörungen
Der Dienstgeber rechnete daraufhin die
Toilettenzeiten auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses hoch und kam zu dem
Ergebnis, dass sein Angestellter zusätzlich zu den üblichen Pausen- und
Toilettenzeiten insgesamt 90 Stunden auf der Toilette verbracht hatte. Dafür
zog er ihm 682,40 Euro vom Nettogehalt ab.
Der Mann klagte dagegen. Er sei im Mai unverschuldet so lange auf der Toilette gesessen, weil er an Verdauungsstörungen gelitten habe, argumentierte er. Das Gericht gab ihm Recht. "Gut, wenn einer nun die Hälfte der Arbeitszeit auf der Toilette verbringt, dann gibt es irgendwo eine Grenze", erläuterte ein Gerichtssprecher. "Aber bei aktuellen Verdauungsproblemen kann man das nicht einfach so hochrechnen." Mittlerweile ist der Mann aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden.