Libyen
Den Haag verhandelt mit Gaddafi-Sohn Saif
02.11.2011
Flüchtiger Sohn Gaddafis will sich dem Internationalen Strafgericht stellen.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag verhandelt nach eigenen Angaben weiterhin mit dem flüchtigen Sohn des libyschen Ex-Machthabers Muammar el Gaddafi, Saif al-Islam, über dessen Ergebung. Menschen, die mit Saif al-Islam in Verbindung stehen, hätten dem Gerichtshof Fragen zu den juristischen Bedingungen gestellt, die mit einer möglichen Ergebung des Gaddafi-Sohnes zusammenhingen, sagte Chefankläger Luis Moreno-Ocampo am Mittwoch vor dem UN-Sicherheitsrat in New York. Saif al-Islam werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des monatelangen Libyen-Konflikts vorgeworfen.
Die Vertreter Saif al-Islams hätten sich beispielsweise erkundigt, was passieren würde, wenn er vor einem Richter erschiene. Zudem hätten sie sich über verschiedene Möglichkeiten hinsichtlich einer Verurteilung oder eines Freispruchs informiert. Saif al-Islam habe das Recht, bei den Richtern zu beantragen, nach einer Verurteilung oder einem Freispruch nicht zurück nach Libyen geschickt zu werden, erklärte Moreno-Ocampo. Die Richter könnten auch die Auslieferung an ein anderes Land anordnen.
Die neuen libyschen Behörden hätten dem IStGH zudem mitgeteilt, ihren eigenen Prozess gegen den Gaddafi-Sohn vorzubereiten. Dem Chefankläger zufolge ist es Aufgabe der Richter des IStGH, zu entscheiden, welches Gericht den Prozess gegen Saif al-Islam führt sowie gegen den ebenfalls international gesuchten Ex-Geheimdienstchef Libyens, Abdallah al-Senussi.
Saif al-Islam und Senussi wurden seit dem Tod Gaddafis am 20. Oktober nicht mehr öffentlich gesehen. Moreno-Ocampo erklärte, er fürchte, dass Söldner versuchen würden, Saif al-Islam bei der Flucht zu helfen. Es liege in der Hand des Gaddafi-Sohnes und Senussis zu entscheiden, "ob sie sich ergeben, weiterhin verstecken oder in ein anderes Land flüchten", sagte Moreno-Ocampo. Zugleich sei es Aufgabe des UN-Sicherheitsrats dafür zu sorgen, "dass sie für die ihnen vorgeworfenen Straftaten zur Rechenschaft gezogen werden".