Chronologie

Der Streit Microsoft vs. EU

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Der Streit ist entschieden: Microsoft muss 470.000.000 Euro Strafe zahlen. Der Europäische Gerichtshof hat das Urteil bestätigt.

Der jahrelange Streit zwischen EU und Microsoft geht mit einer Zwangsgelddrohung der Kommission ist entschieden: Microsoft muss fast eine halbe Milliarde Euro Strafe zahlen. Die EU hatte dem US-Software-Riesen vorgeworfen, drei Jahre alte Auflagen nicht einzuhalten und damit andere Programmhersteller weiter zu benachteiligen. Es folgt eine Chronik des Dauerstreits:

24. März 2004: Die EU-Kommission verhängt eine Rekordstrafe von 497 Mio. Euro gegen Microsoft wegen Verstößen gegen den fairen Wettbewerb. Die EU verlangt, dass Microsoft sein Betriebssystem Windows ohne den Media Player vermarktet. Zudem muss Microsoft konkurrierenden Herstellern von Server-Programmen alle nötigen Informationen bereitstellen, damit diese ihre Programme mit Windows verbinden können.

8. Juni 2004: Microsoft klagt gegen die Entscheidung vor dem EU-Gericht erster Instanz in Luxemburg.

25. Juni 2004: Microsoft beantragt beim Gericht die Aussetzung der Auflagen bis zu einem Urteil, das Jahre dauern kann.

22. Dezember 2004: Das Gericht lehnt die Aussetzung ab.

5. Oktober 2005: Die EU-Kommission setzt Neil Barrett als unabhängigen Gutachter ein, um die Erfüllung der Auflagen zu beurteilen. Microsoft konnte dafür drei Experten vorschlagen; die Auswahl nahm die Kommission vor.

10. November 2005: Die Kommission setzt Microsoft eine Frist bis zum 15. Dezember zur Umsetzung der Auflagen. Andernfalls droht sie mit täglichen Sanktionen von zwei Mio. Euro. Sie wirft Microsoft zu hohe Preise für andere Software-Firmen vor, die ihre Programme mit Windows verknüpfen wollen. Zudem seien die Informationen für andere Unternehmen unzureichend.

15. Dezember 2005: Microsoft legt Informationen über die Preise vor, die es von anderen Serverherstellern für die Verbindung mit Windows verlangt.

22. Dezember 2005: Die EU-Kommission beanstandet formal die Dokumentation von Microsoft für den Serverzugang und unternimmt damit den ersten Schritt hin zu neuen Strafen.

25. Jänner 2006: Microsoft bietet an, Teile des Quellcodes seiner Arbeitsgruppenserver Lizenznehmern zugänglich zu machen.

10. März 2006: Die Kommission erklärt, sie halte Microsofts Antwort auf die Beschwerden zur Dokumentation für unzureichend.

29. März 2006: EU-Kommission äußert Bedenken auch zu dem geplanten neuen Microsoft Betriebssystem Vista. Sollte es auch in diesem Fall zu einem formalen Verfahren kommen, wäre dies ein neuer Fall, der getrennt behandelt würde.

24. bis 28. April 2006: Öffentliche Verhandlung vor dem EU-Gericht in Luxemburg über die im Juni 2004 von Microsoft eingereichte Klage.

17. Mai 2006: US-Gericht und Justizministerium loben EU-Kartellverfahren als besser als das amerikanische.

12. Juli 2006: Die EU-Kommission verhängt eine neue Strafe von 280,5 Mio. Euro, weil Microsoft die zwei Jahre alten Auflagen zu den Serverinformationen nicht erfüllt habe. Dies entspricht einer Strafe von 1,5 Mio. Euro pro Tag seit 15. Dezember 2005. Zugleich droht die Kommission bei weiteren Verstößen mit einer Strafe von bis zu drei Mio. Euro täglich. Microsoft kündigt eine neue Klage an.

1. März 2007: Die Kommission bemängelt die von Microsoft festgesetzten Preise für die Schnittinformationen, mit denen Server-Programme anderer Hersteller mit Windows-Rechnern verbunden werden können. Dies betrifft auch Infomationen zum neuen Betriebssystem Vista. Die EU droht Microsoft mit einem neuen Zwangsgeld in ungenannter Höhe.

17. September 2007: Microsoft muss 470 Millionen Euro zahlen. Der Europäische Gerichtshof hat Bill Gates` Einspruch abgewiesen.

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