Kindesmisshandlung
Deutsche Mutter brach Säugling die Schädeldecke
09.12.2007
Der Säugling liegt mit Schädelbruch im Spital. Die Mutter soll das Kind mit Faustschlägen traktiert haben. Wieder hatte das Jugendamt bereits ermittelt.
Rund drei Wochen nach dem Hungertod der fünfjährigen Lea-Sophie erschüttert ein neuer Fall von Kindesmisshandlung Mecklenburg-Vorpommern: Eine aus Papenburg in Niedersachsen stammende 20-jährige Mutter, die zu Besuch bei ihrer Mutter in Greifswald weilte, soll ihren dreieinhalb Monate alten Sohn durch Schläge mit der Faust schwer verletzt haben, wie die Polizeidirektion Anklam am Sonntag mitteilte.
Schädeldachbruch und veletzte Arme und Gesäß
Der
Bub habe einen Schädeldachbruch erlitten, zudem seien Hämatome an Armen und
Gesäß festgestellt worden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stralsund und
Beschluss des Amtsgerichtes Greifswald wurde die Mutter Sonntag in einem
psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Erste Ausrede: Sturz-Verletzungen
Zur Ursache der Verletzungen
hatte die Mutter laut Mitteilung der Polizei der behandelnden Ärztin
zunächst gesagt, dass sie mit dem Kind in den Armen in der Wohnung gestürzt
sei. Da sich die festgestellten Verletzungen so jedoch nicht hätten erklären
lassen, habe die Klinik einen Rechtsmediziner eingeschaltet, der den
Verdacht der Kindesmisshandlung bestätigt habe. Bei der daraufhin
durchgeführten polizeilichen Vernehmung räumte die Mutter ein, dass sie das
Kind wegen lauten Schreiens geschlagen habe. Sie gab zudem an, mit der
Pflege und Erziehung überfordert zu sein und Wutattacken zu bekomme, wie es
weiter hieß.
Jugendamt ermittelte bereits
Gegen die Mutter waren den Angaben
zufolge schon vor einiger Zeit in ihrem Heimatort Papenburg Ermittlungen
aufgenommen worden, weil der damals fünf Wochen alte Säugling Spuren von
Misshandlungen aufwies. Das Jugendamt Papenburg habe die Frau mit dem Kind
vorerst in einem Mutter-Kind-Heim untergebracht. Zudem wurde Kontakt mit der
in Greifswald lebenden Großmutter des Babys und dem Greifswalder Jugendamt
gehalten. Art und Weise der Tat sowie die Erklärungen der Beschuldigten
lassen nach Polizeiangaben den Schluss verminderter Schuldfähigkeit bei der
Mutter zu.