Deutschland
Dreizehnjährige jahrelang eingesperrt
29.07.2009
Das geistig und körperlich behinderte Mädchen wurde von seinen Eltern eingesperrt.
Ein 13-jähriges Mädchen soll in Brandenburg jahrelang von seinen Eltern versteckt und vernachlässigt worden sein. Das Mädchen sei geistig behindert und habe körperliche Schäden. Dies gab der Neuruppiner Oberstaatsanwalt Jürgen Schiermeyer bekannt.
Im Krankenhaus
Ob und in welchem Maße dies auf das Verhalten der
Eltern zurückzuführen sei, werde nun geprüft. Schiermeyer sprach von einem
"verwahrlosten Pflegezustand" des Mädchens. Zugleich betonte er: "Es gibt
keinen Verschlag, in dem das Kind leben musste, und keine verschlossenen
Türen." Das Kind ist derzeit in einem Krankenhaus.
Keine sozialen Kontakte
Das Mädchen aus dem kleinen Ort Lübbenow
in der Uckermark wurde nie zur Schule geschickt, soziale Kontakte sollen die
Eltern nicht zugelassen haben, wie Schiermeyer weiter sagte. Gegen sie werde
wegen des Verdachts der Verletzung der Fürsorgepflicht und wegen
Misshandlung von Schutzbefohlenen ermittelt. Die Eltern sollen durch
Vernachlässigung die Gesundheit des Mädchens gefährdet haben, erläuterte
Schiermeyer. "Hinweise, dass das Kind geschlagen wurde, gibt es nicht." Ob
das Kind ausschließlich im Haus bleiben musste, sei noch unklar.
Abgeschottet
Das Mädchen soll nach bisherigen Erkenntnissen der
Ermittler mindestens seit dem Umzug der Eltern in den kleinen märkischen Ort
vor etwa neun Jahren von der Außenwelt abgeschottet worden sein. In dem Ort
sei aber bekanntgewesen, dass die 13-Jährige in dem Haushalt lebt, sagte
Schiermeyer. Sie habe zwei Geschwister.
Jugendamt
Die 13-Jährige befinde sich derzeit in einer Klinik,
sagte Kreissprecherin Ramona Fischer in Prenzlau und bestätigte
Medienberichte. Das Jugendamt des Landkreises hatte es nach der Anzeige
eines Nachbarn am 15. Juli in Obhut genommen und in das Krankenhaus
gebracht. Die Geschwister würden vom Jugendamt betreut. Es müsse nun geprüft
werden, warum es den Behörden jahrelang nicht auffiel, dass das Kind nicht
zur Schule ging.
Mit Verweis auf das Alter des Kindes machte Schiermeyer keine Angaben über die Art der körperlichen Schäden. Auch dazu, ob die Eltern bereits strafrechtlich aufgefallen sind, wollte er sich nicht äußern.