Nach Vergewaltigung
Elfjährige Rumänin darf im 5. Monat abtreiben
27.06.2008
Ein elfjähriges rumänisches Mädchen, das durch eine Vergewaltigung schwanger wurde, darf in der 21. Woche abtreiben.
Eine Kommission aus mehreren Ministerien, die sich mit dem Fall befasste, teilte am Freitag in Bukarest mit, für das Mädchen könne die Ausnahmeregelung im rumänischen Abtreibungsgesetz angewandt werden. Diese besagt, dass Abtreibungen nach der 14. Schwangerschaftswoche rechtens sind, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist oder wenn der Fötus unter Missbildungen leidet.
Außergewöhnlicher Fall
"Die Kommission hat entschieden,
dass ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden kann", sagte
Gesundheitsstaatssekretär Vlad Iliescu. "Das Gesetz lässt dies zu, weil es
sich um ein Mädchen handelt, das vergewaltigt wurde." Eine Fortführung der
Schwangerschaft würde die "mentale Gesundheit" des Mädchens schwer
gefährden, sagte Iliescu. Die Kommission empfahl den Angaben zufolge, das
Abtreibungsgesetz mit Blick auf außergewöhnliche Fälle zu präzisieren.
Vom Onkel vergewaltigt
Das Mädchen wurde nach eigenen Angaben von
seinem Onkel vergewaltigt. Als die Schwangerschaft bei einer ärztlichen
Untersuchung herauskam, war die Elfjährige in der 17. Woche. Sie hatte zuvor
über Bauchschmerzen geklagt.
Wochenlange Diskussionen
Das Gesundheitsministerium nahm sich des
Falles an, nachdem zuvor zwei Gremien unterschiedliche Empfehlungen gegeben
hatten. Eine Kommission sprach sich unter Hinweis auf die gute Gesundheit
des Mädchens dafür aus, dass das Baby ausgetragen werden solle. Die andere
Kommission kritisierte, dass der Fall einer Vergewaltigung im
Abtreibungsgesetz nicht berücksichtigt sei. Weil sich die Diskussionen
wochenlang hinzogen, hatte die Mutter des Mädchens bereits angekündigt, den
Abbruch in Großbritannien vornehmen zu lassen.