Skandalöses Urteil

Entführerin darf verschleppte Tochter behalten

18.02.2008

Zwei Jahre lang suchte der Deutsche Peter Tinnemann seine Tochter, die von deren Mutter verschleppt wurde. Jetzt fand er sie, darf sie aber nicht sehen.

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© buenas dias
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665 Tage lange suchte der deutsche Arzt Peter Tinnemann nach seiner Tochter Luna. Er hatte das Sorgerecht von einem Londoner Gericht nach der Trennung von seiner Frau Rosamaria bekommen. Rosamaria aber entführte das kleine Mädchen und floh mit ihr über Italien nach Mittelamerika. Jetzt fand Tinnemann seine Tochter zwar wieder, ein Gericht in Guatemala entschied aber, dass es für das Mädchen am besten sei, wenn es bei seiner Mutter bliebe.

Es begann alles wie so viele Liebesgeschichten. Peter Tinnemann traf Rosamaria B., sie verliebten sich und bekamen eine Tochter. Rosamaria bekam dann einen Job in London, wohin ihre Familie mitkam. In London begannen aber die Probleme, die schließlich im Jobverlust der Frau und der Trennung des Paares gipfelte.

Über Italien nach Mittelamerika abgesetzt
Ein Gericht sprach dem Vater das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht zu. Anfangs klappte auch noch alles, aber nach einem Osterurlaub brachte Rosamaria ihre Tochter nicht mehr zurück. Die Frau setzte sich über Italien nach Mittelamerika ab. In Italien wird deswegen sogar wegen Kindesentzuges ermittelt.

Für Tinnemann begann eine beinahe zweijährige Suche, die von einer österreichischen Studentin beendet wurde. Die Studentin machte ein Praktikum in einem Kindergarten in Antigua (Guatemala). Nach ihrer Rückkehr sah sie einen Bericht über das Schicksal der kleinen Luna und erkannte eines der Mädchen aus dem Kindergarten wieder.

Zwei Gerichtsurteile pro Tinnemann
Tinnemann flog nach Antigua - im Gepäck das Londoner Urteil und ein Urteil aus Italien, in dem Rosamaria inzwischen das Sorgerecht aberkannt wurde. In Guatemala fand der Peter Tinnemann zwar seine Tochter wieder, aber mit ihr zusammen sein oder sie gar mit nach Hause nehmen darf er nicht.

Richterin will Luna bei der Mutter lassen
Grund: eine Richterin ist der Meinung, dass sich die Tochter an das Leben bei ihrer Mutter gewöhnt hat und es ihr schaden könnte, wenn man sie aus ihrer gewohnten Umgebung entreißt. Eine zweijährige Odyssee um die ganze Welt ist also besser, als zwei Urteile von europäischen Gerichtshöfen. Als Höhepunkt darf Tinnemann das Land vorläufig nicht verlassen, denn er könnte die kleine Luna entführen.

Die letzte Hoffnung für den deutschen Arzt ist jetzt das Haager Abkommen zum Schutz von Kindern. Die mittelamerikanische Richterin wollte sich zwar nicht daran halten, aber in Europa ist diese Abkommen, das entführte Kinder zu ihrem ursprünglichen Aufenthaltsort zurückführen soll, relativ wirksam.

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