Vater von totem Mädchen ließ Deutschen entführen.
Nach der Entführung eines deutschen Arztes nach Frankreich sind mehrere Tatbeteiligte festgenommen worden. Der Franzose Andre Bamberski, der den Mediziner seit Jahren wegen des Todes seiner Tochter hinter Gitter bringen will, gestand in der Nacht auf Mittwoch, die Tat mit einem Unbekannten vereinbart zu haben. In Vorarlberg vernahm die Polizei einen möglichen Tatbeteiligen einen staatenlosen 38-Jährigen, der aus dem Kosovo stammt und im Rheintal lebt, zu dem Fall, wie der Vorarlberger Sicherheitsdirektor Hans-Peter Ludescher bestätigte.
38-Jähriger stellte sich selbst
Nach Angaben der
Staatsanwaltschaft im bayerischen Kempten stellte sich der 38-Jährige selbst
der Polizei. Der Mann habe seine Beteiligung an der Entführung gestanden und
"die Tatbeiträge seiner noch unbekannten Komplizen" beschrieben. Ludescher
bestätigte das nicht. Der 38-Jährige sei im Wege der Amtshilfe für die
Kemptener Staatsanwaltschaft einvernommen worden. Er befinde sich aber nicht
in Haft.
Der deutsche Arzt Dieter K. war am Sonntag gefesselt und geknebelt vor einem Gerichtsgebäude im ostfranzösischen Mülhausen gefunden worden. Er war 1995 durch das Pariser Strafgericht in Abwesenheit zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dem Kardiologen wurde vorgeworfen, seiner 14-jährigen Stieftochter Kalinka Bamberski 1982 in Lindau eine tödliche Spritze verabreicht zu haben. K. musste seine Strafe aber nie antreten, weil Deutschland ihn nicht an Frankreich auslieferte. Bamberski ist davon überzeugt, dass der Mediziner dem Mädchen 1982 eine dann tödliche Dosis Betäubungsmittel spritzte, weil er sie vergewaltigen wollte.
Er habe vor eineinhalb Wochen einen Unbekannten in der Nähe von München getroffen und mit ihm ausgemacht, dass dieser Dieter K. ins elsässische Mülhausen entführen solle, sagte der 72 Jahre alte Bamberski. Er bestritt, Prügel für K. angeordnet zu haben, der mit Gesichtsverletzungen gefunden worden war. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlicher Entführung, Freiheitsberaubung sowie Körperverletzung eingeleitet. Ihm drohen laut Staatsanwaltschaft bis zu zehn Jahre Gefängnis. Der Pensionist wurde gegen eine Kaution vorerst auf freien Fuß gesetzt.
K. wurde nach einer Behandlung im Krankenhaus am Mittwoch von Mülhausen nach Paris überstellt. Dort sollte ein Richter darüber entscheiden, ob er verhaftet oder freigelassen wird, wie Justizmitarbeiter sagten. Der Anwalt von K. will die Freilassung beantragen, weil das Urteil gegen ihn in Frankreich nicht gültig sei. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte das französische Verfahren demnach 2001 für unzulässig erklärt. K. wird in Frankreich mit einem Haftbefehl der Anklagebehörde von 1993 gesucht. Dieser ist laut der Justiz weiter in Kraft, weil K. 1995 nicht zu seinem Prozess erschien.
Bayerns Justizministerin Beate Merk sagte in einer Reaktion auf den Fall, es sei "inakzeptabel", wenn einzelne sich selbst zum Richter aufschwängen. "Das hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun."