Hamburg geschockt

Fälschung - Terrakotta-Ausstellung schließt

11.12.2007

Im Fälschungsskandal um chinesische Terrakotta-Figuren hat das Hamburger Völkerkunde-Museum die Ausstellung am Mittwoch geschlossen.

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"Das Museum für Völkerkunde Hamburg bedauert es sehr, falschen Angaben aufgesessen zu sein und entschuldigt sich hierfür bei der Öffentlichkeit", teilte das Museum mit.

Die Leipziger Vertragspartner des Museums hatten zuvor zugegeben, dass es sich bei den acht lebensgroßen Kriegern und den Grabbeilagen nicht um Originale handle. Die angeblich 2.200 Jahre alten chinesischen Terrakotta-Krieger seien lediglich moderne Kopien.

"Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es keine andere Möglichkeit gibt, als die Ausstellung zu schließen, um den guten Ruf des Museums zu bewahren", sagte Museums-Geschäftsführer Thorsten Pück der dpa. Das Museum prüft nun juristische Schritte gegen das Leipziger Center of Chinese Arts and Culture (CCAC), das die Ausstellung in der Elbmetropole organisiert hat. "Gemäß Vertrag hat die CCAC zugesichert, Originale liefern zu können. CCAC hat damit ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Museum verletzt." Am Montag hatten bereits chinesische Behörden auf dpa-Anfrage erklärt, es gebe keine echten Krieger-Figuren in Hamburg.

"Wir haben niemals den Begriff Originale benutzt", sagte der Sprecher der CCAC, Yolna Grimm, am Mittwoch der dpa und bekräftigte damit seine Angaben in den ARD-"Tagesthemen" vom Vorabend. In dem Vertrag, den seine Firma mit dem Völkerkundemuseum abgeschlossen habe, stehe, dass es sich um "authentische Scherbenfiguren aus Originalmaterial" handelt. Mit Originalmaterial sei Ton gemeint. "Das sind keine Originale." Die Kopien seien in Xi'an von chinesischen Partnern hergestellt worden und vom Hamburger Zoll abgefertigt worden. "Authentisch heißt für uns Scherbenfiguren, lebensgroß, vergleichbar mit den Originalen", sagte Grimm.

Jetzt prüft ein Anwalt die Rechtslage. Allen Besuchern, die die Ausstellung bis zum 9. Dezember gesehen haben, bietet das Museum an, die Eintrittsgelder zurückzugeben.

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