Magermodels
Frankreich will Anstiftung zum Hungern bestrafen
15.04.2008
Die Anstiftung zum Hungern ist in Frankreich wahrscheinlich schon bald strafbar. Hintergrund ist der Kampf gegen Magersucht bei Mädchen und jungen Frauen.
Frankreich will strafrechtlich gegen Personen vorgehen, die zur Magersucht anstiften. Die Nationalversammlung billigte am Dienstag in erster Lesung einen Gesetzentwurf der konservativen Regierungsmehrheit, der dafür bis zu zwei Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von 30.000 Euro vorsieht.
Demnach macht sich strafbar, wer "einen Menschen dazu bringt, eine exzessive Magerkeit" anzustreben, indem die Opfer zu einer gesundheits- oder gar lebensgefährdenden Beschränkung der Nahrungsaufnahme angestiftet werden. Bei dadurch verursachten Todesfällen steigt die Strafe bis auf drei Jahre Haft und 45.000 Euro Strafe.
Auch Internetanbieter betroffen
Der Straftatbestand soll auch für
Internetseiten gelten, die Magersucht verherrlichen und in den vergangenen
Jahren starke Verbreitung gefunden haben. Auch hier droht den Betreibern bis
zu zwei Jahren Haft. Die oppositionellen Sozialisten sowie Kommunisten und
Grüne enthielten sich bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf, der aus
ihrer Sicht "allein auf Bestrafung setzt" und das eigentliche Problem der
Magersucht nicht angeht. In Frankreich sind nach Regierungsschätzungen
30.000 bis 40.000 Menschen magersüchtig. 90 Prozent von ihnen sind Frauen
und Mädchen, wobei die höchsten Zahlen im Alter von zwölf bis dreizehn
Jahren und zwischen 18 und 19 Jahren verzeichnet werden.