Gericht lehnt ab

Französin will Kind von totem Mann

15.10.2009

Eine posthume Befruchtung ist in Frankreich verboten.

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Eine 39 Jahre alte Französin darf sich nicht mit dem Samen ihres toten Mannes befruchten lassen. Ein Gericht in Rennes lehnte einen entsprechenden Antrag mit dem Verweis auf das geltende Gesetz ab. Demnach ist in Frankreich eine künstliche Befruchtung nach dem Tod des Partners verboten. Fabienne Justel zeigte sich enttäuscht und will in Berufung gehen.

Mann starb an Krebs
Justel kämpft dafür, dass sie sich mit dem tiefgefrorenen Samen ihres an Krebs gestorbenen Mannes befruchten lassen darf. "Ein Kind war unser gemeinsames Lebensprojekt", sagt sie. Ihr Mann hatte in der Samenbank CECOS in Rennes mehrfach Sperma einfrieren lassen, als er bereits erkrankt war. Er starb drei Monate nach der Hochzeit.

Posthume Befruchtung
In anderen Ländern sind posthume Befruchtungen erlaubt. In den USA gibt es schätzungsweise mehrere tausend Fälle, bei denen Frauen sich mit dem Samen ihres gestorbenen Partners haben befruchten lassen, unter ihnen auch Witwen von Soldaten, die im Irak ums Leben kamen.

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