Gerichtsverhandlung
Harte Strafen für den Satans-Mörder von Passau
06.02.2008
Mit drakonischen Strafen für Täter und Anstifter endete jetzt der Prozess nach dem Mord an einer jungen Österreicherin in Passau.
"Schuldig im Sinne der Anklage des Mordes und des Raubes mit Todesfolge.“ Das Landesgericht Passau zeigte Mittwoch keine Gnade für die satanischen Freunde Jan Hertrampf (20) und den 30-jährigen Andreas Stranninger.
Hinrichtung
Auf ihr Konto geht, wie berichtet, der bestialische
Mord an der 21-jährigen Österreicherin Caroline B. Die junge Frau wurde im
Februar 2007 in ihrer Wohnung mit 27 Messerstichen regelrecht hingerichtet.
Nach der Bluttat flüchtete das Duo, dem die junge Frau zuvor Unterschlupf
gewährt hatte, nach Spanien – Wochen später klickten die Handschellen.
Wie ein Hund
Bei dem acht Tage dauernden Prozess überschlugen
sich die Ereignisse. Zuerst gestand Jan Hertrampf, alleine die tödlichen
Stiche geführt zu haben, weigerte sich jedoch, über die Hintergründe der Tat
zu sprechen. Dem verzweifelten Vater des Opfer gelang es schließlich, den
20-Jährigen in persönlichen Gesprächen in den Prozesspausen dazu zu
bringen, dem Gericht zu schildern, was wirklich geschah: Nachdem sich
Caroline in Hertrampf verliebt hatte, waren die beiden bei ihr eingezogen.
Sie hatten aber sofort geplant, ihr Geld zu stehlen, um ein neues Leben im
Ausland zu beginnen. Schließlich sei man auf die Idee gekommen, das Mädchen
zu töten. Stranninger habe ihm Tipps gegeben, so der 20-Jährige: „Fang einen
Streit an, dann geht es leichter.“ Wie sich beim Prozess herausstellte, übte
der Ältere eine diabolische Macht über den jüngeren, labilen Anhänger der
Satanisten-Szene aus. Hertrampf: „Er hat mich wie einen Hund behandelt.“ Und
wie ein folgsames Hündchen habe er schließlich den Plan ausgeführt, Caroline
aus dem Weg zu schaffen.
Späte Reue
Der geständige Hertrampf, der sich während des
Prozesses mehrmals bei dem Vater des Opfers für seine Tat entschuldigt
hatte, wurde nach dem Jugendrecht (Höchststrafe zehn Jahre) zu neun Jahren
und sechs Monaten verurteilt. Andreas Stranninger, der sich von Beginn an
selbstsicher und unschuldig präsentiert hatte, bekam als erwachsener
Mittäter lebenslang. Nicht rechtskräftig.