Deutschland

Höchststrafe für Stephanie-Sexpeiniger

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Der geständige Entführer der deutschen Schülerin Stephanie ist am Donnerstag zur Höchststrafe verurteilt worden.

15 Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung machen das Leid der 13-jährigen Stephanie zwar nicht mehr gut, aber es ist beruhigend, dass ihr Entführer und Sexpeiniger jetzt für immer hinter Gittern bleiben muß. Er kommt auch nach dem Absitzen der Strafe nicht mehr frei, sondern bleibt in Verwahrung.

Die Richter sprachen den vorbestraften Sexualstraftäter unter anderem der Geiselnahme, des schweren sexuellen Missbrauchs sowie der Vergewaltigung in dutzenden Fällen für schuldig. Der Vorsitzende Richter Tom Maciejewski sagte in der Urteilsbegründung, die Taten seien besonders verwerflich. Er habe eine hohe kriminelle Energie gezeigt und kein Mitleid mit seinem Opfer gehabt. "Es konnte deshalb keine mildere als die Höchststrafe ausgesprochen werden", erklärte der Richter.

Forderung sogar übertroffen
Das Dresdner Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die damals 13-Jährige im Jänner 2006 entführt, wochenlang in seiner Wohnung gefangen gehalten und immer wieder vergewaltigt hatte. Die Richter haben die Forderung von Staatsanwältin Liane Pospischil, die 14 Jahre und neun Monate gefordert hatte, damit sogar noch übertroffen.

Stephanie habe während ihres fünf Wochen dauernden Martyriums ständig in Todesangst gelebt und befürchten müssen, ihre Eltern nie wiederzusehen, sagte Maciejewski. Die Angst, die sie auszustehen hatte, als sie gefesselt und geknebelt in einer engen Holzkiste eingesperrt wurde, könne sich kein Mensch vorstellen.

Gutachten lässt ihn wegsperren
Der psychiatrische Gutachter Hans-Ludwig-Kröber stellte beim Angeklagten zuvor einen Hang zu weiteren erheblichen Straftaten fest und bezeichnete ihn als "seelisch abartig". Deswegen muß der Angeklagte nach dem Absitzen seiner Haftstrafe in Sicherheitsverwahrung.

Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn ein umfassendes Geständnis abgelegt. Zum Abschluss des Prozesses sagte Mario Mederake außerdem heuchlerisch: „Ich möchte sagen, dass das, was ich getan habe, mir leid tut. Ich möchte lernen, niemals wieder jemandem weh zu tun.“ Die Gelegenheit dazu bekommt er nach diesem Urteil jedenfalls nicht mehr.

Stephanies Eltern sind froh
Stephanies Eltern zeigten sich nach dem Urteil "froh und erleichtert". Nun könne man darauf vertrauen, dass der Entführer nicht mehr auf freien Fuß kommen werde. Als nächstes wollen sie versuchen, die Kostenübernahme für die Therapien Stephanies durch das Land Sachsen noch vor Weihnachten auf friedlichem Weg zu regeln. Verteidiger Andreas Boine bat darum, das Urteil zunächst prüfen zu können.

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