Keine Revision

Kachelmann: Freispruch rechtsgültig

07.10.2011

Der ehemalige Wettermoderator bleibt ein freier Mann.

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Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat den Freispruch des TV-Wettermoderators Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung akzeptiert und ihren Einspruch zurückgenommen. Das schriftliche Urteil des Landgerichts Mannheim, das Kachelmann nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" freigesprochen habe, sei "nachvollziehbar", teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag in Mannheim mit. Damit ist nur noch die Berufung von Kachelmanns Ex-Freundin und Nebenklägerin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe anhängig.

Kachelmann war Ende Mai in einem der spektakulärsten Prozesse der vergangenen Jahre vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Es gebe keine "tragfähigen Beweise", dass Kachelmann im Februar 2010 seine Freundin mit einem Messer bedroht und vergewaltigt habe, hieß es damals in der mündlichen Urteilsbegründung.

Das schriftliche Urteil kommt laut Staatsanwaltschaft nun mit nachvollziehbaren Argumenten und ohne Rechtsfehler zu dem Ergebnis, dass das Gericht sich nach umfassender Beweisaufnahme nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit von der Schuld des Angeklagten überzeugen konnte. Eine Revision biete deshalb keine genügenden Erfolgsaussichten.
 

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