Schuldspruch

Kahlgeschorener Kopf ist Körperverletzung

03.07.2008

Ein Schweizer Vater wollte seine dreizehnjährige Tochter am ausgehen hindern. Deshalb rasierte er ihr den Kopf kahl.

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© buenas dias
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Ein Vater, der seiner halbwüchsigen Tochter den Kopf kahlgeschoren hat, um sie am Ausgehen zu hindern, ist in der Schweiz wegen Körperverletzung verurteilt worden. Eine Beschwerde des Mannes gegen den Schuldspruch wurde vom Bundesgericht abgewiesen.

Das Mädchen hatte 2004 als noch nicht ganz Dreizehnjährige begonnen, immer häufiger auszugehen ohne sich abzumelden. Sie rauchte, trank Alkohol und riss zu Hause aus. Die überforderten Eltern suchten Hilfe beim Sozialdienst. Nachdem sich die Situation vorübergehend beruhigt hatte, kam das Mädchen im März 2005 von einem Ausgang nicht zur vereinbarten Zeit nach Hause. Der Vater ging auf die Suche und brachte die Tochter zurück. Er schor ihr noch am gleichen Abend den Kopf kahl, in der Hoffnung, dass sie aus Scham nicht mehr ausgehen würde.

Nach einer weiteren Ungehorsamkeit seiner Tochter wiederholte er die demütigende Prozedur im folgenden April. Das Berner Obergericht verurteilte den Vater für den Kahlschnitt im vergangenen September wegen Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von drei Tagessätzen a 50 Franken (31 Euro). Das Bundesgericht schloss sich dieser Entscheidung an und argumentierte, dass der Kahlschnitt nicht unbedeutende Auswirkungen auf die körperliche und psychische Integrität der Tochter gehabt habe.

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