Wurstklau
Kirche nimmt Kündigung zurück
19.11.2009
Eine schwerstbehinderte Pflegehelferin hatte Essen mitgehen lassen.
Die evangelische Kirche hat die Kündigung einer schwerbehinderten Pflegehelferin in Hannover wegen des Diebstahls einer Teewurst zurückgenommen. Die bereits seit 18 Jahren in der Senioreneinrichtung beschäftigte Körperbehinderte soll einen anderen Arbeitsplatz erhalten, sagte der Geschäftsführer des Evangelischen Johannesstifts, Wilfried Wesemann, am Freitag.
Auch wenn der Diebstahl nicht rechtens und die Kündigung juristisch in Ordnung gewesen seien, sei für einen kirchlichen Arbeitgeber die Nächstenliebe wichtiger. Ursprünglich hatte das Arbeitsgericht in Hannover am 1. Dezember über die Kündigung verhandeln sollen.
Kündigungen im Streit um geringe Werte haben in den vergangenen Monaten mehrfach für Aufsehen gesorgt. Am bekanntesten ist der Fall einer Berliner Kassiererin, die wegen des angeblichen Diebstahls eines Pfandbons im Wert von 1,30 Euro fristlos entlassen wurde. Hier wird das Bundesarbeitsgericht endgültig entscheiden. Am Bodensee wurde eine Altenpflegerin entlassen, weil sie Maultaschen von der Mittagsverpflegung der Heimbewohner abgezweigt hatte.