Religionsfreiheit
Kreuz in Schulen keine Menschenrechtsverletzung
18.03.2011
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte gab Italien in "Kruzifix-Streit" recht.
Die italienische Regierung hat in Straßburg ihren Kampf für Kreuze in italienischen Klassenzimmern gewonnen. Die große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) sprach am Freitag Italien vom Vorwurf der Menschenrechtsverletzung frei.
Der Vatikan begrüßt das "Kruzifix-Urteil". "Das Kreuz ist ein Symbol unserer Zivilisation, eines der größten des Westens, abgesehen davon, ob man es vom religiösen Standpunkt anerkennt oder nicht", kommentierte Kardinal Gianfranco Ravasi, "Kulturminister" des Vatikans. Ravasi warnte vor der Gefahr, religiöse Symbole aus dem öffentlichen Leben zu verbannen. "Uns droht ein Identitätsverlust", warnte Ravasi.
Die in Italien lebende Frau finnischer Herkunft und ihre heute 21 und 23 jährigen Söhne, die die Klage gegen Italien eingereicht hatten, vertreten den Standpunkt, Kreuze an staatlichen Schulen verletzten die Rechte von Kindern, die selbst keiner christlichen Religion angehören. In Italien zogen sie vergeblich durch alle Instanzen - bis vor den Verfassungsgerichtshof.
Vor dem Straßburger Gericht errangen die Kläger im November 2009 einen ersten Sieg: Die sieben Richter einer kleinen Kammer stellten einstimmig Verstöße gegen die Grundrechte auf Religions- und Gewissensfreiheit sowie Ausbildung fest. Italien beantragte daraufhin eine Überprüfung durch die 17 Richter der Großen Kammer.
Bei einer Anhörung Ende Juni wies der Rechtsvertreter der italienischen Regierung abermals den Vorwurf der Grundrechtsverletzungen zurück. Die Kreuze seien nur "stumme und passive Symbole", die keinen Einfluss auf den Unterricht hätten. Sie seien zudem "volkstümliche Symbole", die zur nationalen Identität Italiens gehörten.