Der Brasilianer wurde in einer U-Bahn-Station erschossen. Die Anklage spricht vom elementaren Versagen der Londoner Polizei.
Die Londoner Metropolitan Police steht seit Montag vor Gericht: Die Staatsanwaltschaft wirft ihr elementare Fehler bei der Planung eines Überwachungseinsatzes vor, die im Juli 2005 zur Erschießung eines Unschuldigen geführt hätten.
Elementares Versagen
Der Tod des Brasilianers Jean Charles de
Menezes sei nicht Folge eines spontanen Einsatzes gewesen, der plötzlich und
unvorhersehbar aus dem Ruder gelaufen sei, sagte Anklägerin Clare Montgomery
zum Prozessbeginn. "Er ist Ergebnis eines elementaren Versagens, eine
geplante Operation auf sichere und vernünftige Art auszuführen."
Londoner Polizei kollektiv angeklagt
Die Staatsanwalt will von
der kollektiv beklagten Londoner Polizei wissen, warum der fälschlicherweise
als Terrorverdächtiger eingestufte de Menezes seine Wohnung verlassen
konnte, einen Bus nehmen und eine U-Bahn-Station betreten konnte, in der er
von Polizisten aus kurzer Distanz mit sieben Schüssen in den Kopf getötet
wurde. Die Polizei hat die Verantwortung für den Tod des jungen Brasilianers
übernommen. Die Unabhängige Beschwerdekommission der Polizei hat es aber
abgelehnt, in dem Fall individuell Polizisten anzuklagen.
Nach Anschlägen auf U-Bahn erschossen
De Menezes wurde
inmitten einer großen Fahndungsaktion einen Tag nach einer gescheiterten
Anschlagsserie in der Londoner U-Bahn am 21. Juli 2005 erschossen. Zwei
Wochen zuvor hatten Selbstmordattentäter bei Anschlägen auf drei U-Bahn-Züge
und einen Bus 52 Menschen getötet und Hunderte verletzt worden.