Täterinnen sind strafunmündig

Luise: Bleibt Mädchen-Mord ungesühnt?

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Luise kannte ihre Mörderinnen, eine soll ihre beste Freundin gewesen sein. Doch die Täterinnen, 12 und 13 Jahre alt, werden nicht belangt.

Grausam. Dieser Fall beschäftigt ganz Europa: Letzten Samstag verschwand die 12-jährige ­Luise in Freudenberg (18.000-Seelen-Ort in NRW). Einen Tag später wurde ihre Leiche in einem Wald von der Polizei gefunden, sie wies „zahlreiche Messerstiche“ auf.

Dann das Unfassbare: Die zwei mutmaßlichen Täterinnen sind Kinder, erst 12 und 13 Jahre alt. Sie haben die Tat gestanden.

Tathergang. Luise soll von Freitag auf Samstag bei der 13-Jährigen, ihrer besten Freundin, übernachtet haben. Wann das dritte Mädchen dazu kam und warum das Trio in einen nahen Wald ging, wo es laut Staatsanwalt zu der Tat kam, ist noch nicht bekannt. Laut Bild soll die 13-Jährige ihre jüngere Komplizin zur Tatbeteiligung gezwungen haben. Ein Motiv liegt noch im Dunkeln. Luise ist an den Messerstichen verblutet.

Strafunmündig. Weil die Mädchen noch keine 14 Jahre alt sind, gelten sie in Deutschland als strafunmündig, sind daher nicht im Gefängnis. Aber auch nicht mehr zu Hause bei ihren Familien, sondern in der Obhut des Jugendamtes. Es wird keinen Prozess geben, sie bleiben frei.

Schweiz: Ab 10 verurteilbar

Europaweit gelten andere Gesetze zur Strafmündigkeit – die Unterschiede.

Schweiz. Bei unseren Nachbarn sind Kinder bereits mit zehn Jahren strafmündig, werden bis zum 18. Lebensjahr nach Jugendstrafrecht verurteilt.

England. Ähnlich wie in der Schweiz beginnt die Strafmündigkeit mit dem 10. Lebensjahr. Jedoch gab es bis zum grausamen Mordfall am James Bulger 1993 eine Sonderregelung, den „doli incapax“, eine Schuldunfähigkeit, die sich bei Kindern vor Gericht mildernd auswirken konnte.

Österreich. Wie in Deutschland beginnt bei uns die Strafmündigkeit mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Jüngere Täter bleiben ungestraft.

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