Drama um ein Kleinkind in Norditalien: Nach dem Verzehr von Käse liegt das Mädchen seit eineinhalb Monaten auf der Intensivstation.
Seit Mitte Juli kämpfen Ärzte im norditalienischen Trient um das Leben eines zweijährigen Mädchens. Die Kleine leidet an akutem Nierenversagen und muss künstlich beatmet werden. Der vermeintlich harmlose Auslöser ihres schlechten Zustands: Ein Stück Käse.
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Dass dessen Verzehr so gravierende Auswirkungen auf die Gesundheit des Kindes haben würde, konnten weder die Zweijährige noch ihre Eltern ahnen. Laut "Corriere del Trentino" war die Familie auf einer Almhütte in Coredo, rund eine halbe Stunde von Trient entfernt, unterwegs. Beim Besuch in der Hütte bekam das Mädchen auch ein kleines Stück Käse zu essen.
Blut-Analyse brachte Diagnose
Einige Tage später ging das Drama los. Das Mädchen klagte über Unwohlsein, zunächst dachte man an das getrunkene Wasser als möglichen Grund. Doch bei einer Analyse von Blutproben des Kindes fand man heraus: In Wahrheit war der Käse schuld. Der war nämlich von Escherichia-Coli-Bakerien befallen. Diese können bei Kindern ein hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS), im Fall des Mädchens ein sogenanntes Stec-Hus, verursachen.
Kleines Stück Käse reichte aus
Zwar habe die Kleine laut ihrer Mutter nur ein sehr kleines Stück des Käses gegessen – doch das reicht bereits für eine Infektion aus, die insbesondere bei Kleinkindern lebensbedrohlich sein kann – wie auch in diesem Fall. Seit Mitte Juli liegt die Zweijährige im Krankenhaus auf der Intensivstation. Prognose der Ärzte: ungewiss.
Behörden ermitteln gegen Hüttenwirt
Nun ist der Alphirt der Hütte, wo der verseuchte Käse serviert wurde, ins Visier der Staatsanwaltschaft Trient geraten. Diese und die italienische Gesundheitsbehörde haben Ermittlungen aufgenommen, weil Bakterien gefunden wurden "deren Menge den zulässigen Grenzwert weit überschreiten".
Die Berghütte und die zugehörige Käserei wurden behördlich geschlossen. Dem Besitzer droht eine Anklage wegen schwerer Körperverletzung und Verstoßes gegen das Lebensmittelschutzgesetz.