Großer Bluff?

Mann kann ersteigerte YSL-Skulpturen nicht zahlen

04.03.2009

Ein Hasen-und ein Rattenkopf wurden per Telefon ersteigert. Der Käufer gab jetzt an, die gebotene Summe nicht zahlen zu können.

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© Reuters
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Der Streit um die bei Christie's versteigerten chinesischen Tierköpfe aus der Kunstsammlung von Yves Saint Laurent wird immer skurriler. Nach Kritik der chinesischen Regierung, einer gerichtlichen Entscheidung und schließlich der Versteigerung für 31 Millionen Euro an einen anonymen Bieter in der vergangenen Woche in Paris meldete sich am Montag ein renommierter Kunstsammler aus China: Er habe die beiden Tierköpfe ersteigert, könne sie aber gar nicht bezahlen. Wolle er auch gar nicht, stattdessen habe er im Namen des chinesischen Volkes gehandelt. So verhinderte er, dass die Bronzefiguren auf den Kunstmarkt kommen. Die chinesische Regierung will von der Aktion nichts gewusst haben.

Berater eines chinesischen Fonds für Nationalschätze
Dabei ist der Sammler Cai Mingchao nicht nur Kunstliebhaber und Besitzer eines chinesischen Auktionshauses, sondern auch Berater des chinesischen Fonds für Nationalschätze. Dieser hat zur Aufgabe, geraubte chinesische Kulturgüter wieder nach China zurückzubringen und untersteht dem chinesischen Kulturministerium. Chinas Regierung hatte zuvor die Auktion durch Christie's wiederholt scharf kritisiert und die Rückgabe der beiden Tierköpfe gefordert. Ihre Begründung: Die Bronzefiguren, ein Hase und eine Ratte, seien vor 150 Jahren bei der Plünderung des Sommerpalastes in Peking durch französische und britische Truppen erbeutet worden.

Obwohl die chinesische Regierung am Montag versicherte, nichts mit der vorgetäuschten Ersteigerung zu tun gehabt zu haben, will sie dennoch bei den Rückerstattungsansprüchen weiter mitmischen. Denn wie ein offizieller Sprecher betonte, ist China wieder zu neuen Diskussionen bereit und man könne verhandeln.

Berufung auf Abkommen
China beruft sich seit Anfang des Streits auf ein 1995 mit Frankreich unterschriebenes Abkommen. Wie der Sprecher des chinesischen Außenministeriums, Ma Zhao Xu, präzisiert hatte, soll es sich um ein Abkommen handeln, wonach Beutekunst oder im Krieg verloren gegangene Kunstobjekte unabhängig von der seither vergangenen Zeit zurückgegeben werden sollen. "Von einem solchen Abkommen ist mir nichts bekannt", sagte ein UNESCO-Experte. Die 1995 erlassene UNIDROIT-Konvention ergänzt die UNESCO-Konvention von 1970 auf privatrechtlicher Ebene, beide sind jedoch nicht rückwirkend.

Bieter hat ausgezeichneten Ruf
Das Auktionshaus Christie's hüllt sich indes über mögliche Schritte gegen den Ersteigerer in Schweigen. Dass ein Bieter an einer Versteigerung teilnimmt und danach nicht zahlen kann oder will, sei keine Ausnahme. Cai Mingchao ist chinesischen Medien zufolge wegen seines guten Rufs nur einen Tag vorher als individueller Bieter zugelassen worden, obwohl sonst meist sieben Tage an Vorlauf nötig seien. Nur wenige Stunden vor der Yves Saint Laurent Versteigerung hatte ein Pariser Gericht die Restitutionsansprüche einer Gruppe von 90 chinesischen Juristen abgelehnt.

Pekings Regierung hatte zuletzt Sanktionen gegen das Auktionshaus Christie's angeordnet. Bisher sind fünf der insgesamt zwölf gestohlenen Sommerpalast-Köpfe, die den chinesischen Tierkreis symbolisieren, nach China zurückgebracht worden. Die Anwaltsgruppe begrüßte das Vorgehen des bekannten Sammlers. Er sei ein Patriot, der viel Geld dafür aufgebracht habe, um Kulturgüter nach China zurückzubringen. Er sei gezwungen gewesen, den Verkauf der Figuren zu stoppen. Nun kann der Streit in die nächste Runde gehen.

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