Türkei

Marco muss weiter im Gefängnis bleiben

08.10.2007

Der 17-jährige Deutsche aus Uelzen muss weiter in türkischer U-Haft bleiben. Eine Haftbeschwerde wurde abgelehnt.

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Für die Ablehnung der Haftbeschwerde gebe es laut Laut Anwalt Michael Nagel noch keine Begründung. Diese soll im Laufe das Tages erfolgen. "Ich bin nicht groß überrascht, weil ich mich über nichts mehr wundere, was da bei Gericht in Antalya passiert", so Anwalt Nagel.

Die Beschwerde wurde eingereicht, weil der Antrag auf Haftverschonung auch am fünften Verhandlungstag nicht stattgegeben wurde. Der Prozess wurde bereits mehrfach vertagt, weil dem Gericht noch immer keine Aussage der 13-jährigen Charlotte vorliegt. Alle bisher gehörten Zeugen haben Marco entlastet.

Marco W. ist seit einem halben Jahr in türkischer U-Haft, weil er die 13-jährige Britin sexuell missbraucht haben soll.

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