Rechtliche Schritte
Mexiko kämpft gegen Hinrichtung in den USA
19.06.2008
Mexiko will mit einem Eilantrag vor dem Internationalen Gerichtshof die Hinrichtung von zum Tode verurteilten Mexikanern in den USA verhindern
Mexiko plant rechtliche Schritte gegen die Hinrichtung mexikanischer Staatsbürger in den USA. Die Vereinigten Staaten hätten gegen ihre internationalen Verpflichtungen verstoßen, weil sie ein Urteil des obersten UNO-Gerichts aus dem Jahr 2004 missachteten, sagte der mexikanische Anwalt Juan Manuel Gomez-Robledo am Donnerstag in Den Haag. Das Gericht hatte damals geurteilt, die USA hätten verhafteten Mexikanern ihr Recht auf konsularischen Beistand verweigert.
Texas weigert sich
US-Präsident George W. Bush hat dieses Urteil
akzeptiert und die Gerichtshöfe der einzelnen Staaten aufgerufen, die
entsprechenden Fälle noch einmal zu überprüfen. Texas weigert sich jedoch,
dem Aufruf Folge zu leisten. Der Oberste Gerichtshof der USA kam im März zu
dem Schluss, Bush habe nicht die Autorität, die Einzelstaaten zu zwingen,
ein Urteil aus Den Haag zu befolgen. Die Wiener Konvention, die den
konsularischen Beistand nach Verhaftungen regelt, kann nach Auffassung der
höchsten US-Richter erst dann bindend sein, wenn der Kongress diese als
Bundesgesetz beschließt.
Hinrichtung am 5. August
Derzeit sitzen fünf Mexikaner in
amerikanischen Todeszellen. Als erster von ihnen soll am 5. August Jose
Medellin hingerichtet werden. Er wurde wegen der Vergewaltigung und
Ermordung zweier junger Mädchen vor 15 Jahren zum Tode verurteilt.
(c) Bild: AP/Texas Department of Criminal Justice