Bedingung der Oma

Millionenerbe nur bei Scheidung

21.01.2010

Der Enkel der verstorbenen Frau will die Bedingungen als unmoralisch anfechten.

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Eine israelische Großmutter hat ihrem Enkel Millionen vererbt - aber nur unter der Bedingung, dass er sich scheiden lässt. Die israelische Zeitung "Jediot Achronot" schrieb, die vor einigen Monaten gestorbene Frau habe zu Lebzeiten die Ehefrau ihres Enkelsohns, mit der dieser seit zehn Jahren verheiratet ist, nicht leiden können. Angesichts der Abneigung sei der Kontakt zu dem Enkel auch vor Jahren abgebrochen.

Bei der Testamentseröffnung wurden dann die Bedingungen für den Antritt des Millionenerbes bekannt: Nur bei Scheidung oder wenn die Ehefrau sterbe könne er das Geld bekommen. In einer anderen Klausel hieß es allerdings, diese Forderungen seien hinfällig, falls der Enkel in eine schwere Finanzlage geraten oder in Pension gehen sollte. Der Bruder des Mannes darf dagegen seine Hälfte des Millionenerbes sofort antreten. Der Rechtsanwalt des Enkels mit der ungeliebten Ehefrau sagte der Zeitung, man wolle die im Testament genannten Bedingungen vor Gericht als "unmoralisch" anfechten.

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