So geht es nach Bluttat weiter

Mordfall Luise: Zahlen Täterinnen Schmerzensgeld?

20.03.2023

Die Täterinnen kommen nicht ins Gefängnis, müssen aber vielleicht zahlen.

Zur Vollversion des Artikels
© ALL
Zur Vollversion des Artikels

Freudenberg (NRW). Im Fall der jüngst durch Messerstiche ermordeten 12-jährigen Luise könnten die Täterinnen (12 und 13) zu Schmerzensgeldzahlungen verurteilt werden.

Das ist ab dem siebten Lebensjahr in Deutschland möglich, sobald die Verurteilten Geld verdienen. Es kommt dann zu dieser Strafe, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Tat verstehen konnte, dass es sich schädigend verhält.

Und das muss den beiden Mädchen bei ihrer Bluttat doch bewusst gewesen sein ...

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel