Frankreich
Neues Verfahren wegen nicht-jungfräulicher Ehefrau
22.09.2008
Ein muslimischer Bräutigam ließ seine Ehe wegen "Irrtum über die wesentlichen Qualitäten des Partners" annullieren. Das Urteil löste Empörung aus.
Im nordfranzösischen Douai wird seit Montag erneut über eine islamische Ehe verhandelt, die wegen fehlender Jungfräulichkeit der Braut aufgehoben worden war. Der Fall sei "von allgemeinem Interesse für die Gesellschaft", sagte der Anwalt der jungen Frau, Charles-Edouard Mauger, am Montag vor Beginn der Anhörung.
Auch Frau will Annullierung der Ehe
Auch die Braut wolle die Ehe
für nichtig erklären lassen, aber aus einem anderen Grund; es solle nicht
"die Frage der Jungfräulichkeit" im Mittelpunkt stehen. Die
Generalstaatsanwalt teilte mit, sie habe im Grunde nichts gegen die
Auflösung der Ehe - unter der Voraussetzung, dass ein anderer, nicht
diskrimierender Beweggrund gefunden werde.
Das französische Justizministerium hatte im Juni ein Berufungsverfahren angekündigt, nachdem die Ehe für nichtig erklärt worden war. Der Fall gehe über die Beziehung von zwei Menschen hinaus und betreffe die gesamte Bevölkerung, "vor allem die Frauen", erklärte Justizministerin Rachida Dati seinerzeit.
"Irrtum über die wesentlichen Qualitäten des Partners"
Ein
Gericht in Lille hatte die Ehe im April mit der Begründung aufgehoben, es
liege ein "Irrtum über die wesentlichen Qualitäten des Partners" vor. Die
Verlobte hatte ihrem muslimischen Freund vor der Trauung versichert, noch
Jungfrau zu sein. Dies stellte sich in der Hochzeitsnacht als Lüge heraus.