Berufung

Niederlage im Voodoo-Prozess für Sarkozy

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Eine Voodoo-Puppe mit dem Konterfei von Frankreichs Präsidenten gibt es für 12,95 Euro. Sarkozy wollte ein Verbot, verlor aber vor Gericht.

Frankreichs Staatschef Nicolas Sarkozy hat Berufung gegen ein Gerichtsurteil eingelegt, wonach eine Voodoo-Puppe mit seinem Konterfei weiter verkauft werden darf. Das Urteil stimme nicht mit der Rechtssprechung überein, teilte sein Anwalt am Mittwoch in Paris mit. Ein Pariser Gericht hatte zuvor die Forderung des Präsidenten nach einem Verkaufsstopp mit der Begründung zurückgewiesen, die Puppe sei ein "humoristisches und satirisches Produkt", dessen Herstellung in den Rahmen der Meinungsfreiheit falle.

12,95 Euro kostet ein Exemplar
K&B hat die Sarkozy-Puppe mit Voodoo-Anleitung und zwölf beigelegten Nadeln seit Anfang Oktober für 12,95 Euro im Programm. Dank der "ausgebrüteten Zauber" eines Voodoo-Spezialisten könnten die Käufer Sarkozy "daran hindern, noch mehr Schaden anzurichten", heißt es in der Werbung für das Produkt.

Der Verlag vertreibt auch eine ähnliche Puppe zu der gescheiterten sozialistischen Präsidentschaftskandidatin Ségolène Royal. Auf die Körper der Puppen sind dabei bekannte Sprüche der Politiker gedruckt, die sich im Mai 2007 einen Zweikampf um das höchste Staatsamt lieferten.

Im Falle Sarkozys finden sich unter anderem "Mehr arbeiten, um mehr zu verdienen" auf der Puppe, zudem sein "Gesindel"-Vorwurf an Vorstadt-Jugendliche und der Ausruf "Hau ab, du Blödmann" an einen Besucher der Pariser Agrarmesse, der ihm nicht die Hand schütteln wollte (Lesen Sie hier mehr dazu! ). Auf Royals Ebenbild stehen unter anderem ihr Ausspruch "Es lebe das frei Québec" und ihr Lob auf die "chinesische Justiz".

"Humor"
Der Verlag kritisierte die Forderung nach einem Verkaufsstopp als "vollkommen unverhältnismäßig". Er verwies dabei auf den "spielerischen und humorvollen Charakter" des beiliegenden Handbuchs. K&B Editions hat von Sarkozy 20.000 Exemplare herstellen lassen, von Royal 12.000. Eine Anhörung zu dem Fall wurde vor dem Gericht für Freitagnachmittag angesetzt.

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