Die Piraten klagen wegen der menschenunwürdigen Unterbringung im Gefängnis von Mombasa. Sie hätten nach ihrer Festnahme nach Deutschland gebracht werden sollen, argumentieren sie.
Damit dürfte die deutsche Regierung nicht gerechnet haben. Sie wird von somalischen Piraten verklagt, weil diese nach ihrer Festnahme wegen einer Attacke auf einen deutschen Frachter am Horn von Afrika zur Strafverfolgung nach Kenia - und nicht nach Deutschland - gebracht wurden.
Gefängnis menschenunwürdig
Die Unterbringung in dem
Gefängnis in Mombasa sei menschenunwürdig, sogar lebensgefährlich und die
Überstellung an Kenia deshalb unrechtmäßig, argumentiert die Kanzlei
Wallasch & Koch in Frankfurt/Main. Sie vertritt einen der seit dem 11. März
in Kenia inhaftierten neun mutmaßlichen Seeräuber. Ihnen soll ab kommender
Woche der Prozess in Mombasa gemacht werden.
Regierung nimmt Klage ernst
Verklagt werden gleich vier deutsche
Ministerien (Außen, Innen, Verteidigung und Justiz). Offiziell erklärt die
Regierung, sie nehme die Klage ernst, äußere sich aber zu laufenden
Verfahren nicht. Das Auswärtige Amt wehrt sich noch "in aller
Entschiedenheit" gegen den Vorwurf, dass Deutschland die
Menschenrechtsstandards in Kenia nicht prüfe. Ein Sprecher verweist auf das
speziell zwischen Kenia und der Europäischen Union (EU) geschlossene
Abkommen zur Piraten-Überstellung und direkte Absprachen mit der
Bundesrepublik. Außerdem werde die Einhaltung der Standards kontrolliert.
Täter als Opfer dargestellt
Inoffiziell wird von
Profilierungssucht der Anwälte gesprochen. Es sei absurdes Theater, dass
schwer bewaffnete Piraten ein deutsches Handelsschiff in erpresserischer
Absicht angreifen, deutsche Marine-Soldaten eine Kaperung vereiteln und die
Täter am Ende zugleich als Opfer dastünden, heißt es.