Polizeipräsidentin

Polizei darf Klima-Klebern Schmerzen zufügen

30.04.2023

Die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik hatte zuletzt gegenüber der ''Berliner Morgenpost'' betont, dass die Polizei das Recht hat, körperlichen Zwang gegen Klima-Aktivisten anzuwenden, die Straßen blockieren. 

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© Twitter/@letztegenAT
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Wenn die Aktivisten den Aufforderungen der Polizei nicht nachkommen, können Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs angewendet werden, die laut Slowik auch Schmerzen verursachen können.

„Kommt eine Person unseren Aufforderungen, eine Straße zu verlassen, nicht nach, wenden wir gegen sie Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs an. Dafür gibt es eine gesetzliche Grundlage, auf der die Polizei, die in diesem Staat das Gewaltmonopol hat, Gewalt anwenden darf“, sagte Slowik der „Berliner Morgenpost“ zu Vorwürfen rechtswidriger Polizeigewalt. 

Griffe können Schmerzen verursachen

Die Polizei wendet jedoch keine Schmerzgriffe an, sondern nur Griffe, die Schmerzen verursachen können, wenn sich jemand schwer macht oder dem vorgegebenen Bewegungsimpuls nicht folgt.

Den Einzelfall möchte die Berliner Polizeipräsidentin nicht bewerten. Es sei dabei allerdings „rechtsstaatlich geboten, deutlich zu machen, dass die angekündigten Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs zu Schmerzen führen können“. 

„Aber es gibt Griffe, die, wenn sich jemand etwa schwer macht oder fallen lässt beziehungsweise dem vorgegebenen Bewegungs- und Richtungsimpuls nicht folgt, zu Schmerzen führen können“, sagte die Polizeipräsidentin. „Darüber sollen die Kollegen schon aufklären.“ 

Wichtig: im Einsatz verhältnismäßig zu handeln  

Slowik betonte auch, dass es wichtig sei, im Einsatz verhältnismäßig zu handeln und dass die Anwendung unmittelbaren Zwangs oft fälschlicherweise als illegitime Polizeigewalt angesehen werde. 

„Was genau verhältnismäßig ist, ordnet im Einsatz entweder der Polizeiführer an oder entscheiden die Kollegen im Einzelfall.“ 

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