Zu laut
Priester klagt gegen Glockengeläut
18.01.2007
Ein französischer Priester ist mit seiner Klage gegen zu lautes Glockengeläut gescheitert. Der pensionierte Kirchenmann hatt 60.000 Euro Schadensersatz gefordert.
Jahrzehntelang stand er im Dienste des Herrn - doch zu seinem Lebensabend mag ein französischer Priester keine Kirchenglocken mehr hören. Wie die Justizbehörden am Mittwochabend mitteilten, scheiterte der Ex-Geistliche Alain Ponsar aber vor dem Verwaltungsgericht Dijon mit dem Versuch, die Glocken eines burgundischen Dorfes zum Schweigen zu bringen, in dem er seinen Ruhestand verbringt.
Dorfbewohner wollen Geläut
Das Geläut sei nicht so laut und
es erfolge auch nicht derart häufig, dass es die öffentliche Ruhe stören
könne, urteilte das Gericht. Zudem hingen die Dorfbewohner sehr am Klang der
Glocken.
60.000 Euro Schadensersatz
Ponsar hatte als Geistlicher in Paris
gewirkt. Vor zwei Jahrzehnten kaufte er im 800-Seelen-Dorf Clesse bei Macon
das Pfarrhaus - unmittelbar neben der romanischen Kirche aus dem elften
Jahrhundert. Dort verbringt er inzwischen seinen Ruhestand. Der wird ihm
allerdings durch das ständige Gebimmel vergällt: Vergeblich verlangte der
Priester zunächst vom Bürgermeister, das Geläut zwischen 22.00 Uhr und
sieben Uhr morgens, das stündliche Läuten und den Angelus um 11.30 Uhr zu
untersagen. Schließlich forderte er 60.000 Euro Schadenersatz. Die Gemeinde
stufte das Glockenläuten aber als wichtig für das Dorfleben ein und startete
eine Petition für seinen Erhalt.